Zur Einkommensteuer veranlagt?

Ich dem Bafög-Antrag steht:

  • wurden Sie für das maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt?

  • Werden Sie noch für das Kalenderjahr zur Einkommenssteuer veranlagt?

also bei den Fragen geht um meinen Vater. Ich weiss das er keine Einkommenssteuer abgibt. Er ist ein ganz normaler Arbeiter.

Muss ich da jetzt „ja“ oder „nein“ ankreuzen?

hallo,

wenn er nicht veranlagt wird (also eine steuererklärung machen MUß), dann „nein“ ankreuzen.
ob dein vater allerdings veranlagt wird oder nicht, kann nur er selbst beantworten - einfach fragen, ob er, wenn er seine steuererklärung abgibt, diese „freiwillig“ abgibt (also weil er´s will) oder vom fa aufgefordert wurde. wenn zweiteres, dann wird er veranlagt.
ob jemand einfacher arbeiter ist oder studierter mediziner, sagt noch nichts darüber aus, ob jemand zur ek-steuer veranlagt wird.

saludos, borito

Ja als Antwort ist korrekt, es sei denn, Ihr Herr Vater sei freigestellt

gruß maluzo

Hallo,

Sie müssen ihre Fragen erst mal richtig aufführen.

So etwas kann ihnen niemand beantworten.

Gruß
monika61

Hallo alfred61,
auch als ganz normaler Arbeiter macht man meist eine Steuerklärung. Am Betsen ist, einfach fragen.
Viele Grüße Sylke

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Du kannst auch ohne die Steuererklärung Deiner Eltern bafög beantragen, denn es reicht die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen Deiner Eltern.ABER: Wenn Deine Eltern Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben oder weitere Nebeneinnahmen sollte die Einkommensteuererklärung gemacht werden!!!

Hallo,
Du musst ja ankreuzen, da dein Vater Steuern zahlt, wenn er normaler Arbeiter ist. Er ist halt nur zu fauel eine Steuererklärung abzugeben um zuviel gezahlte Steueren zurückzubekommen.
Gruss Hermann

Hallo,

„zur Einkommenssteuer veranlagt“ bedeutet, dass Ihr Vater eine Einkommenssteuererklärung ausstellen musste, da ihn das Finanzamnt durch die Zusendung der Unterlagen hierzu aufgefordert hatte.
Hat Ihr Vater eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, dann kreuzen Sie „ja“ an.
MfG
zeichevadda

Wenn Ihr Vater keine Steuererklärung abgibt, kreuzen Sie „Nein“ an.

Wenn Ihr Vater keine Steuererklärung abgibt und auch weiterhin keine abgeben wird, dann sollten Sie nein ankreuzen, die BafögStelle wird dann prüfen.

Hallo,

also, wenn er keine Steuererklärung macht, „nein“.

Viele Grüße

Paola

Hallo
Soviel mir bekannt ist sollte der Vater Lohnsteuer bezahlen so so sollte er schon seine Einkommensteuer abgeben denn ein wie sie sagen „normaler Arbeiter“ bekommt meistens Lohnsteuer zurück wenn er aber keine Einkommensteuer gemacht hat muss er wohl meiner Meinung nach nein ankreuzen.
LG Mausi

hallo,

wenn er keine einkommensteuererklärung abgegeben hat und keine abgeben wird, dann zweimal nein.

gruß