wenn er nicht veranlagt wird (also eine steuererklärung machen MUß), dann „nein“ ankreuzen.
ob dein vater allerdings veranlagt wird oder nicht, kann nur er selbst beantworten - einfach fragen, ob er, wenn er seine steuererklärung abgibt, diese „freiwillig“ abgibt (also weil er´s will) oder vom fa aufgefordert wurde. wenn zweiteres, dann wird er veranlagt.
ob jemand einfacher arbeiter ist oder studierter mediziner, sagt noch nichts darüber aus, ob jemand zur ek-steuer veranlagt wird.
Du kannst auch ohne die Steuererklärung Deiner Eltern bafög beantragen, denn es reicht die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen Deiner Eltern.ABER: Wenn Deine Eltern Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben oder weitere Nebeneinnahmen sollte die Einkommensteuererklärung gemacht werden!!!
Hallo,
Du musst ja ankreuzen, da dein Vater Steuern zahlt, wenn er normaler Arbeiter ist. Er ist halt nur zu fauel eine Steuererklärung abzugeben um zuviel gezahlte Steueren zurückzubekommen.
Gruss Hermann
„zur Einkommenssteuer veranlagt“ bedeutet, dass Ihr Vater eine Einkommenssteuererklärung ausstellen musste, da ihn das Finanzamnt durch die Zusendung der Unterlagen hierzu aufgefordert hatte.
Hat Ihr Vater eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, dann kreuzen Sie „ja“ an.
MfG
zeichevadda
Hallo
Soviel mir bekannt ist sollte der Vater Lohnsteuer bezahlen so so sollte er schon seine Einkommensteuer abgeben denn ein wie sie sagen „normaler Arbeiter“ bekommt meistens Lohnsteuer zurück wenn er aber keine Einkommensteuer gemacht hat muss er wohl meiner Meinung nach nein ankreuzen.
LG Mausi