Zur Existenzgründung

Liebe/-r Experte/-in,

„Existenzgründung“ ist für meine Frage wohl nur ein Wortspiel. Ich suche Hilfe, bzw. Ratschläge zu einer Idee von mir.
Bitte verzeihen Sie mir im Vorraus, wenn Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind.

Folgendes: Ich bin Hausfrau und Mutter. Komme ehemals aus der Druckvorstufe. Mit dem heranwachsen meines Kindes, das damit verbundene viele Basteln und der Renovierung unseres Hauses, habe ich meine Handwerklichen Fähigkeiten entdeckt.

Bekannte sagten: „Verkauf doch die Sachen.“ Ich denke, das war eher unbedacht. Denn da hängt ja viel dran.
Ich habe auch ein „Heft/Broschüre“ übers Backen niedergeschrieben. Mit Fotos meinen Fotos und so Weiter.

Ich möchte alles regulär angehen.

1.) Kleingewerbe als „Was“ anmelden? Künstler? Handwerker? Druckvorlagenhersteller? …???

2.) Da es kein Hauptverdienst, sondern eher Taschengeld sein soll, brauche ich da eine Beratung vom Rechtsanwalt?
(Die wäre warscheinlich so teuer, wie ein geplantes Jahreseinkommen. Daher schwanke ich, zwischen den vorzubereitenden Ausgaben und den eventuellen Einnahmen, ob es sich für mich lohnt??)

3.) Wissen Sie evtl. was so eine Beratung kostet?

4.) Ich möchte KEINEN! Internetverauf/Shop machen. Soll heißen, keine Bestellungen übers Internet, um diesen ganzen Internetrechtswirrwarr/AGB-Sachen zu entkommen.

Jedoch möchte ich eine Internetseite als „Schaufenster“, damit man sich einen Überblick verschaffen kann, was ich mache (meine Schrift- und/oder Handwerksstücke) und wer ich bin.

Bei Interesse kann man mich per E-Mail über ein Anfrageformular anschreiben. Ich Antwort dann in schriftlicher Form mit einem evtl. Angebot, welches mit Warenwunsch und Unterschrift zurückgeschickt werden muß.

5.) Ziel: In Frieden und Ruhe meine Sachen basteln/herstellen, oder auch nicht und gewerblich verkaufen oder auch nicht* (*nicht, wenn keine Nachfrage). Nach Lust und nicht nach Einkommenszwang.

6.) Darf ich auf Vorkasse bestehen, auch wenn es keine Internetbestellung werden soll? Leider vertraue ich schon lange nicht mehr auf das Gute im Menschen. (Erfahrungswerte) Somit versuche ich Ärger aus dem Weg zu gehen und meine „kostbaren Werkstücke“ zu schützen.

7.)Und wenn jemand nach einer gewissen Frist halt nicht bezahlt hat, dann verfällt der Kaufvertrag zwischen uns. Geht das?

Nu reichts ersteinmal.

Lieben Dank im Vorraus,

Silke

Hallo
Ich lebe in der Schweiz und ich nehme an, Sie in Deutschland. Da die rechtliche Grundlagen in CH und DE nich ngleich sind, kann ich Ihnen leider keine Antworten auf rechtlich Fragen geben.

Trotzdem viel Erfolg!

da kann ich leider nicht bei helfen sorry.

Hallo,

das sind sehr viele Fragen. Hier einige Antworten ohne Anspruch auf Richtigkeit.

Ein Gewerbe bei der Stadt anmelden. Z. B. mit „Verkauf von gebastelten Artikeln“
Beratung durch Rechtsanwalt nicht notwendig. Wichtiger wäre eine Erstberatung bei einem Steuerberater; diese sollte als Erstberatung kostenfrei sein.
Natürlich können Sie auf Vorkasse bestehen. Als Verkäufer bestimmen Sie die - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben - Zahlungskonditionen. Und wer nix zahlt kriegt halt nix.

Viele Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

„Existenzgründung“ ist für meine Frage wohl nur ein Wortspiel.
Ich suche Hilfe, bzw. Ratschläge zu einer Idee von mir.
Bitte verzeihen Sie mir im Vorraus, wenn Sie nicht der
richtige Ansprechpartner sind.

Folgendes: Ich bin Hausfrau und Mutter. Komme ehemals aus der
Druckvorstufe. Mit dem heranwachsen meines Kindes, das damit
verbundene viele Basteln und der Renovierung unseres Hauses,
habe ich meine Handwerklichen Fähigkeiten entdeckt.

Bekannte sagten: „Verkauf doch die Sachen.“ Ich denke, das war
eher unbedacht. Denn da hängt ja viel dran.
Ich habe auch ein „Heft/Broschüre“ übers Backen
niedergeschrieben. Mit Fotos meinen Fotos und so Weiter.

Ich möchte alles regulär angehen.

1.) Kleingewerbe als „Was“ anmelden? Künstler? Handwerker?
Druckvorlagenhersteller? …???

Das hängt davon ab, ob Sie künstlerisch oder handwerklich tätig sind.

2.) Da es kein Hauptverdienst, sondern eher Taschengeld sein
soll, brauche ich da eine Beratung vom Rechtsanwalt?
(Die wäre warscheinlich so teuer, wie ein geplantes
Jahreseinkommen. Daher schwanke ich, zwischen den
vorzubereitenden Ausgaben und den eventuellen Einnahmen, ob es
sich für mich lohnt??)

Beratung hierzu, zunächst kostenlos, kann Ihnen die IHK oder die Handwerkskammer geben.

3.) Wissen Sie evtl. was so eine Beratung kostet?

s.o.

4.) Ich möchte KEINEN! Internetverauf/Shop machen. Soll
heißen, keine Bestellungen übers Internet, um diesen ganzen
Internetrechtswirrwarr/AGB-Sachen zu entkommen.

Jedoch möchte ich eine Internetseite als „Schaufenster“, damit
man sich einen Überblick verschaffen kann, was ich mache
(meine Schrift- und/oder Handwerksstücke) und wer ich bin.

Bei Interesse kann man mich per E-Mail über ein
Anfrageformular anschreiben. Ich Antwort dann in schriftlicher
Form mit einem evtl. Angebot, welches mit Warenwunsch und
Unterschrift zurückgeschickt werden muß.

Ist gut; es gibt zahlreiche Möglichkeiten, z. B. über web.de, sich eine Internetseite selbst aufzubauen.

5.) Ziel: In Frieden und Ruhe meine Sachen basteln/herstellen,
oder auch nicht und gewerblich verkaufen oder auch nicht*
(*nicht, wenn keine Nachfrage). Nach Lust und nicht nach
Einkommenszwang.

6.) Darf ich auf Vorkasse bestehen, auch wenn es keine
Internetbestellung werden soll? Leider vertraue ich schon
lange nicht mehr auf das Gute im Menschen. (Erfahrungswerte)
Somit versuche ich Ärger aus dem Weg zu gehen und meine
„kostbaren Werkstücke“ zu schützen.

Vorkasse ist immer möglich, allerdings bei Kunden nicht sehr beliebt, da mittlerweile immer häufoger das Geld zwar kassiert wird, aber keine Warenlieferung erfolgt.

7.)Und wenn jemand nach einer gewissen Frist halt nicht
bezahlt hat, dann verfällt der Kaufvertrag zwischen uns. Geht
das?

Geht immer, wenn Sie angeben, dass Sie nach nicht erfolgtem Geldeingang vom Vertrag zurück treten.

Viele Grüße und viel Erfolg

Richard Freiherr von Herman

Nu reichts ersteinmal.

Lieben Dank im Vorraus,

Silke

Bin leider der falsche Ansprechpartner, da ich keine Ahnung von Existenzgründung habe. Tut mir leid.

Hallo Silke,

ich versuche es mal :wink:

Also grundsätzlich ist es in Deutschland ja nun mal nicht möglich, ohne bürokratischen Aufwand gewerblich tätig zu sein.
Daher solltest Du Dir vorher gut überlegen, ob ein Markt für Deine Erzeugnisse da ist. Egal, wie hoch oder gering der Aufwand zum Start Deiner
Geschäftsidee ist, Du wärst bestimmt enttäuscht, wenn dann keine Nachfrage kommt.

Hast Du z.B. schon einmal versucht, Deine Erzeugnisse auf Flohmärkten oder bei eBay anzubieten?
Das wäre ein guter, kostengünstiger Test.

zu Deinen Fragen:

zu 1-3) Wie anmelden? Das ist für mich gleich die schwierigste Frage, die ich an Deiner Stelle nicht ohne fachkundige beratung entscheiden würde.
Frag doch mal Deinen Steuerberater - oder alternativ mal das Arbeitsamt. Die können bei so einer Frage auf jeden fall Tipps geben.
Falls Dir dort aber geraten wird, für manche Fragen einen RA zu konsultieren, dann würde ich das machen. So teuer ist das gar nicht und man kann
sich auch vor einer kostenlosen Rechtsberatut erst einmal die voraussichtlichen Kosten nennen lassen.

zu 4) Eigentlich gibt es kaum einen Unterschied zwischen der rechtliche Lage bei einem Internetshop im Vergleich zu einem „Versandhandel“, wie Du ihn Dir vorstellst.
Sobald Du eine Internetseite hast - auch wenn’s nur zum gucken ist - brauchst Du dazu ein rechtssicheres Impressum und unterliegst allen Vorschriften des „Fernabsatzes“.
Ich bin da jetzt nicht so der Experte, aber ich weiß sicher, dass Du z.B. immer die Pflicht zur Rückabwicklung hast, wenn dem Kunden der erworbene Gegenstand nicht gefällt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du einen Internetshop hast, oder Deine Kunden per Mail oder Post bei Dir bestellen. Das gilt, sobald Du nicht einen normalen „Laden“ hast.
Andererseits ist es für den Absatz sehr gut, wenn Du den Verkauf so komfortabel wie möglich machst, denn das finden die Kunden natürlich gut.
Hast Du Dir denn schon Gedanken darüber gemacht, wie Du Deine Internetseite aufbauen willst? Hast Du jemanden, der das kann und für Dich macht? Meistens kennen sich diese
Leute auch mit rechtssicheren Impressumgestaltungen aus, ansonsten findest Du Vorlagen dafür zuhauf im Internet.
Alternativ könnte es aber für Dich auch sinnvoll sein, einen eBay-Shop zu eröffnen. Dann hast Du nämlich gleich auch die von eBay angeboteten Möglichkeiten zu sicheren Bezahlung.
Dort ist ja Vorkasse per Überweisung oder bei Abholung üblich, oder Paypal als sichere Bezahlplattform.

zu 6) Prinzipiell darfst Du auf alles bestehen, aber Deine Kunden müssen damit einverstanden sein, sonst findest Du keine :wink:
Denk nochmal an einen normalen Privatverkauf bei eBay. Da wird eigentlich immer Vorkasse geleistet. Allerdings gibt es auch mehr
und mehr Internetkäufer, die genauso misstrauisch sind wie Du. Deine Kunden kennen Dich ja schließlich auch nicht und könnten auch Angst haben, Dir geld im Voraus zu geben.
Für solche Situationen gibt es Paypal und ähnliches.

zu 7) Also rein vertragsrechtlich ist es so:
Wenn Vorkasse vereinbart ist, dann musst Du natürlich auch erst dann liefern, wenn das Geld da ist. Wenn der Kunde nicht zahlt, dann musst Du ihm eine Mahnung schicken und ihn damit
in Zahlungsverzug setzen. Wenn er immer noch nicht zahlt, kannst Du vom Vertrag zurücktreten, musst das aber schreiben.
Dabei gibt es bestimmte Fristen zu beachten. Ob der vertrag auch autoamtisch rückabgewicklet werden kann, wenn die Zahlungsfrist überschritten ist, halte ich für fraglich.

So, ich hoffe, das war hilfreich.

LG
Astrid

Hallo Silke,

also ich bin da nicht der optimale Ansprechpartner aber ich schreibe mal was ich denke, ohne wirklich Ahnung, Vielleicht gibt es ja noch mehr antworten und was ich denke bestätigt die anderen Meinungen. Im Grunde solltest du dich vor der Verwirklichung deiner Idee Beraten lassen. Diese Seite kann weiterhelfen. http://www.gruenderinnenagentur.de/bga/Beratung/inde…

zu 1. das ist für mich schwer zu sagen. Es kommt meines Wissens dabei exakt darauf an was du machen willst. Ob das nun Handwerk oder Kunst ist…kann auf Anfrage das Gewerbeamt und oder Finanzamt sagen. Für Kunst braucht man kein Gewerbe (freischaffend ausgeübte Tätigkeit; es fällt keine Umsatzsteuer an) für Handwerk (Umsatzsteuerabzug fällt ab einen bestimmten Jahresumsatz an an) schon. Darum ist es wichtig abzuklären wie das Gewerbeamt und das Finanzamt das was du machst einschätzt. Ist aber echt kein Akt sich auf diesen Ämtern zu erkundigen, wenn man erst mal eine exakte beschreibbare Geschäftsidee hat.

zu 2. ein Rechtsanwalt ist in keinem Fall notwendig. Du kannst das alles selber bei den Ämter klären oder einen Gründerberater befragen. Ach zur Anmeldung eins Gewerbes ist kein Anwalt notwendig. Als Freiberufler meidest du die Tätigkeit nur beim Finanzamt an.

zu 4. kann man so machen. Internetshops sind aber auch nicht sooo schwierig und AGB´s nicht das große Problem. Die findet man ja auf jeder Shopseite und kopiert die dann einfach nachdem man geprüft hat das diese mit dem gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen. Ganz ohne Aufwand geht es allerdings nicht.

zu 5. es gibt keinen Mindestumsatz den du erwirtschaften musst allerdings muss man aufpassen das die Krankenkasse nicht noch Beiträge haben will. Auch hier ist es besser einmal mehr zu Fragen als einmal zu wenig. Evtl. muss die Wochenarbeitszeit für die Tätigkeit so angesetzt werden das eben keine Versicherungspflicht besteht.
Wenn eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, bietet sich an, das Gewerbe als Kleinunternehmer anzumelden. Umsatz bis 17.500 Euro im Jahr. http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0… Dieser Status ist einfach beim Finanzamt zu beantragen.

zu 6. ja. Du kannst bestehen auf was immer du willst, du musst nur jemanden finden der mitspielt.

zu 7. auch das ist nach meiner Meinung kein Problem. Wenn Vorkasse vereinbart wird und keine Zahlung geleistet wird, dann brauchst du auch keine Ware liefern. Ich glaube auch…aber ich weiß es nicht zu 100% das in deinem Fall auch das Recht auf Rücktritt von Kauf (Widerruf-Recht) weg fällt. Du stellst die Ware ja speziell auf Kundenauftrag her. (wenn ich das richtig verstehe was du geschrieben hast) Damit müsste das Widerruf-Recht wegfallen. Das würde ich aber an deiner Stelle noch genau abklären.

Hoffe das hilft etwas.

Viel Erfolg
Gruß aus Berlin
Jens

Ja das ist alles ganz einfach. Man geht zum Finanzamt und meldet sich als Kleinunternehmer an und bleibt bis zu einem Einkommen von ca 1750€ im Jahr steuerfrei.