ich werde in unserer Fachschaft bald das Amt des Finanzers übernehmen.
Mir wurde von einem (nicht vollkommen seriösen) Mitglied der Fachschaft mitgeteilt, ich müsse auch mit meinem Privatvermögen haften, sollte die Bilanz des Vereins ins Minus gehen. Auf Wikipedia habe ich aber eben gelesen, dass nur das Vereinsvermögen haftbar ist.
Was stimmt denn nun?
Die gleiche Person teilte mir auch mit, ich hätte - eben weil ich auch mit meinem Privatvermögen hafte - als Teil des Vorstands ein Vetorecht gegen alle Ausgaben, die mir nicht als sinnvoll oder gar gefährlich erscheinen… Was ist da dran?
Hallo,
Also eine Haftung in den privaten Bereich hinein ist tatsächlich möglich!
Es kommt auf einige wichtige Punkte an.
Wenn ein Verein z.B. nicht eingetragen ist, haften die Handelnden, also auch Du.
Auch in der Satzung kann eine Haftung begründet sein.
Aus diesem Gründe ist Deine Frage so einfach gar nicht zu beantworten.
Ggf. Solltest Du Dir fachlichen Rat einholen, bevor es teuer wird.
Viel Erfolg!
Die Haftung der Vorstandsmitglieder tritt in Kraft:
wenn man sich etwas zu Schulden kommen hat lassen, was dem Verein finanziell schadet.
wenn der Verein zahlungsunfähig ist, aber Rechnungen (Versicherungen usw…) offen sind. Z.B. bei Vereinsauflösung)
3)wenn Feste oder Aktivitäten ohne genügend Deckung des Kontos gemacht werden und dadurch Schulden entstehen und man für diese Aktion gestimmt hat.
Man hat als ordentliches Vereinsmitglied oder Vorstandsmitglied das besagte Vetorecht. In diesem Falle ist das Veto „schriftlich“ und rechtzeitig bei einer eigens dazu einberufenen Vereinssitzung (es genügt nicht eine Vorstandssitzung) einzubringen. In diesem Falle haften dann nur die Vorstandsmitglieder die nach demokratischer Abstimmung (Mehrheitsentscheidung) dafür sind.
Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass man nicht unüberlegt ein Vorstandsmitglied werden soll. Sollten Unstimmigkeiten nicht per Vetorecht bereinigt werden können, wäre es ratsam „schriftlich“ von der Vorstandsfunktion zurück zu treten.
Sämtliche Originale verbleient beim Einbringer des Vetos und eine Kopie erhält der Verein.
Wichtig: Alle anwesenden Mitglieder müssen das Schreiben unterzeichnen und ihre Funktionen dazuschreiben. Ort, Datum und Uhrzeit nicht vergessen !
Ich hoffe ich konnte dir helfen (bin selbst Obmann eines Kulturvereines) !
wenn es rein um den verein geht, dann haftet in erster linie der verein mit seinem vermögen. solltest du natürlich vorsätzlich dem verein schaden zuführen, dann kannst du natürlich privat in haftung genommen werden, aber davon gehe ich mal nicht aus.
grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass vorstandsmitglieder ehrenamtlich arbeiten und mit der eigentlichen funktion im normalen leben nichts zu tun hat. also kann er auch nicht in allen belangen alles auf anhieb wissen. das soll nun aber auch nicht heißen, dass man sich nicht in seiner funktion weiterzubilden hat.
nun kommt es auf die art des vereines an. bei musikvereinen zum beispielt besteht die möglichkeit über dachverbände eine versicherung zwecks vermögensschaden abzuschließen. somit ist gewährleistet, wenn man zum beispiel fördermittel falsch abrechnet oder gegenüber dem finanzamt fehler gemacht hat und es kommt zu rückforderungen, dass diese damit dann abgesichtert sind und somit auch der finanzer und der vorstand.
hoffe ich konnte etwas helfen.
Also das mit dem Veto ist ja dann gar nicht so leicht zu bewerkstelligen… ich sollte also wirklich einmal die Vereinssatzung lesen, nicht wahr?
Habe ich durch Lektüre der Vereinssatzung alle Infos, die ich brauche oder sollte ich auch noch anderes lesen?