Zur Hilfsschöffin bestellt - was nun?

Hallo zusammen, mir wurde gestern mitgeteilt, dass ich zur Hilfschöffin bestellt wurde. Ich weiss, dass man dieses Ehrenamt nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehen kann, die ich nicht erfülle. Jetzt suche ich Erfahrungsberichte, besonders interessiert mich natürlich, wie hoch der Zeitaufwand ist, der mit diesem Ehrenamt verbunden ist. Ich weiss, dass der Arbeitgeber einen nicht freistellen muss, sondern, dass man den Zeitausfall nacharbeiten muss. Wäre klasse, wenn ich von Euch Erfahrungsberichte bekommen könnte. Danke und Grüße

Hallo Edith!

Ich weiss, dass der :Arbeitgeber einen nicht :freistellen muss…

Doch, er muß ohne Wenn und Aber und unter allen Umständen! Er muß die Zeit nur nicht bezahlen. Dafür erhält der Schöffe eine Entschädigung aus der Staatskasse. Siehe hier: http://www.lg-bonn.nrw.de/service/schoeffe/intro.htm .

Gruß
Wolfgang

Hallo Edith,

ich habe das mal vor ein paar Jahren geamcht.
Der Arbeitsaufwand hält sich sehr in Grenzen.
Du bekommst die Sitzungen für das nächste Jahr im Vorraus mitgeteilt. Ca. einmal im Monat, wobei auch öfter mal eine ausfällt. Meist ist man mittags fertig. Du schreibst aber Hilfsschöffin. Womöglich musst Du nur ab und zu mal einspringen, dann ist es noch weniger.
Der Arbeitgeber muss Dich freistellen, den Lohnausfall zahlt die Staatskasse. Zuzüglich pauschalen sonstigen Entschädigungen ist das ganze finanziell also nicht benachteiligend.
Insgesamt möchte ich auf die Erfahrung nicht verzichten.

Liebe Grüße,

Max

Entschädigung und Hartz
Hallo Experten,

habt ihr auch eine Ahnung, wie die

pauschalen Entschädigungen

bei ALG II gegengerechnet werden?

Bernhard