Zur Kasse gebeten ohne Gegenleistung

Nehmen wir mal an, eine Person ist privat krankenversichert und hat einen Arzttermin. Dieser termin muß vom Arzt selbst eine Woche vorher verschoben werden. § Tage vor dem Termin ruft auf Wunsch der Person jemand bei dem Arzt an und meldet diesen ab. Nun stellt der Arzt dem Versicherten sein Honorar trotzdem in Rechnung mit der Begründung, es habe keinen Anruf gegeben. Auf die Rechnung schreibt er detaiert, was er alles gemacht hat. Der Versicherte war aber nicht dort. Muß er diese Rechnung bezahlen? Und wenn, weil er den Termin angeblich nicht anderweitig vergeben konnte, darf der Arzt dann eine detaierte Rechnung schreiben mit Sachen, die er garnicht gemacht hat?

Im Voraus Vielen Dank
Daggi

hallo!

Nehmen wir mal an, eine Person ist privat krankenversichert
und hat einen Arzttermin. Dieser termin muß vom Arzt selbst
eine Woche vorher verschoben werden.

unerheblich

§ Tage vor dem Termin
ruft auf Wunsch der Person jemand bei dem Arzt an und meldet
diesen ab. Nun stellt der Arzt dem Versicherten sein Honorar
trotzdem in Rechnung mit der Begründung, es habe keinen Anruf
gegeben.

hier kommt´s darauf an, wieviele tage vorher. nachdem hier ein „§“ steht, vermute ich mal, daß es sich um 3 tage handelt. das sollte als frist für eine absage ausreichend sein.
grds. darf der arzt termine in rechnung stellen, wenn diese nicht abgesagt wurden, dann aber erfolgt dies i.a. über eine pauschale, nicht aber über detaillierte leistungen.
da eine absage aber erfolgt sein soll, stünde hier aussage gegen aussage. im idealfall hätte sich dieser „jemand“ den namen der praxishelferin, den tag und die uhrzeit des anrufs gemerkt - damit sollte dann alles paletti sein.

Auf die Rechnung schreibt er detaiert, was er alles
gemacht hat. Der Versicherte war aber nicht dort. Muß er diese
Rechnung bezahlen?

nein. ein arzt (und nicht nur der…) darf keine rechnungen über leistungen stellen, die nicht erbracht wurden.

Und wenn, weil er den Termin angeblich
nicht anderweitig vergeben konnte,

das wäre erstmal nachzuweisen.

darf der Arzt dann eine
detaierte Rechnung schreiben mit Sachen, die er garnicht
gemacht hat?

s.o., nein.

saludos, borito

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Daggi

Hallo,

§ Tage vor dem Termin
ruft auf Wunsch der Person jemand bei dem Arzt an und meldet
diesen ab.

Hat dieser „Jemand“ vllt. auf seiner Telefonrechnung einen Einzelverbindungsnachweis?
Dann könnte zumindest bewiesen werden, dass „Jemand“ dort angerufen hat.

Nun stellt der Arzt dem Versicherten sein Honorar

trotzdem in Rechnung mit der Begründung, es habe keinen Anruf
gegeben. Auf die Rechnung schreibt er detaiert, was er alles
gemacht hat.

In der Technik nennt sich das „Blindleistung“:wink:

Wie kann er in einer Rechnung etwas berechnen, was er n i c h t gemacht hat?

Gruß:
Manni

Lieber Manni!

ich danke auch dir für deine Antwort. Ein Einzelverbindungsnachweis hat der Jemand nicht. Und berechnen kann der Arzt 3 Posten, die auf eine Behandlungsdauer von 45min schließen lassen. Ganz vorsichtig und ohne jemanden zu Nahe zu treten kann sich Arzt sagen: Zahlt doch ej die Versicherung. Aber wie gesagt, eine ganz wage Vermutung meinerseits.

lg Daggi

hallo daggi,

also, wenn, wirklich nur wenn der arzt sowas denken sollte, dann befindet er sich auf äußerst dünnem eis. denn das wäre betrug der feinsten sorte, und da reagieren die krankenkassen (auch die privaten) extrem empfindlich…
wie gesagt: der dezente hinweis, sowas an die abrechnungsstelle der krankenkasse zu klärung weiterzureichen, wirkt i.a. wunder :smile:

saludos, borito

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