hallo!
Nehmen wir mal an, eine Person ist privat krankenversichert
und hat einen Arzttermin. Dieser termin muß vom Arzt selbst
eine Woche vorher verschoben werden.
unerheblich
§ Tage vor dem Termin
ruft auf Wunsch der Person jemand bei dem Arzt an und meldet
diesen ab. Nun stellt der Arzt dem Versicherten sein Honorar
trotzdem in Rechnung mit der Begründung, es habe keinen Anruf
gegeben.
hier kommt´s darauf an, wieviele tage vorher. nachdem hier ein „§“ steht, vermute ich mal, daß es sich um 3 tage handelt. das sollte als frist für eine absage ausreichend sein.
grds. darf der arzt termine in rechnung stellen, wenn diese nicht abgesagt wurden, dann aber erfolgt dies i.a. über eine pauschale, nicht aber über detaillierte leistungen.
da eine absage aber erfolgt sein soll, stünde hier aussage gegen aussage. im idealfall hätte sich dieser „jemand“ den namen der praxishelferin, den tag und die uhrzeit des anrufs gemerkt - damit sollte dann alles paletti sein.
Auf die Rechnung schreibt er detaiert, was er alles
gemacht hat. Der Versicherte war aber nicht dort. Muß er diese
Rechnung bezahlen?
nein. ein arzt (und nicht nur der…) darf keine rechnungen über leistungen stellen, die nicht erbracht wurden.
Und wenn, weil er den Termin angeblich
nicht anderweitig vergeben konnte,
das wäre erstmal nachzuweisen.
darf der Arzt dann eine
detaierte Rechnung schreiben mit Sachen, die er garnicht
gemacht hat?
s.o., nein.
saludos, borito