Hallo,
mal angenommen, das Sozialamt hat bei einem erwerbsunfähigen Hilfeempfänger die Notwendigkeit eines Umzuges nach der Untersuchung durch einen Amtsarzt anerkannt.
An seinem Wohnort findet er trotz intensiver und monatelanger Suche keine andere Wohnung. Das Wohnungsamt sagt, man könne ihn auf eine Warteliste setzen, aber die Wartezeit betrüge ca. fünf(!) Jahre.
So lange kann derjenige nicht mehr warten, da er in der aktuellen Wohnung immer kränker wird. Rücklagen, mit denen er eine Maklergebühr bezahlen könnte, hat er nicht.
Ist es in einem solchen Falle möglich, sich eine Wohnung in einer anderen Stadt zu suchen? Oder gibt das Probleme bezüglich der Umzugskosten, der Kaution und der Renovierungskosten?
Viele Grüße,
Annette.
Hallo Annette!
Ist es in einem solchen Falle :möglich, sich eine Wohnung in
einer anderen Stadt zu :suchen? Oder gibt das
robleme bezüglich der :Umzugskosten, der Kaution und :der Renovierungskosten?
Du mußt die Maßnahme in jedem Fall vorher genehmigen lassen. Kosten produzieren und hinterher auf Bezahlung/Erstattung hoffen, funktioniert nicht.
Gruß
Wolfgang
Die Notwendigkeit des Umzuges ist anerkannt
Hallo Wolfgang,
die Notwendigkeit des Umzuges wurde ja bereits anerkannt. Es wurde auch schon einem Mietangebot für eine angemessene Wohnung zugestimmt. Momentan sieht es aber danach aus, als ob es aufgrund zu vieler Bewerber wieder einmal nicht klappt.
Es geht hier momentan nur um die Frage, muss man in derselben Stadt wohnen bleiben, oder kann man auf Nachbargemeinden ausweichen?
In ländlichen Gemeinden könnten die Mieten geringer und die Wohnungsleerstände größer sein, das war die Überlegung. Andererseits freut sich natürlich dort niemand über einen neuen „Fall“.
Viele Grüße,
Annette.
Es geht hier momentan nur um die Frage, muss man in derselben
Stadt wohnen bleiben, oder kann man auf Nachbargemeinden
ausweichen?
Hallo,
natürlich kann man in eine andere Stadt ziehen. Die Freizügigkeit ist im Grundgesetz garantiert. Man sollte nur auf jeden Fall die Angemessenheit der Miete bei der dann zuständigen Stelle (in der neuen Stadt) prüfen lassen und den Umzug auch vorher mit der bisher zuständigen Stelle absprechen, weil diese die Umzugskosten trägt (sofern sie sie trägt; im Normalfall ja nicht, aber dies scheint ja ein Ausnahmefall zu sein).
Gruß
Nelly