Zur Nutzungsentschädigung

Liebe/-r Experte/-in,
Herr Dettinger
Guten Tag
Ich habe folgendes Problem.
Wir haben Anfang März einen Neuwagen gekauft(Skoda Fabia 16V Ambiente NP 12900 €). Nun haben wir enorme Zweifel daran, dass dieser überhaupt neu ist. Mehrere Gebrauchsspuren im Innenraum, verschleiss im Motorraum und und und letztendlich haben wir auch noch einen Parkschein gefunden. Der Kilometerstand bei Übergabe war aber 8 KM. Auch ein hinzugezogener Gutachter bestätigte uns aufgrund der Profiltiefe, dass der PKW bzw. die Reifen diesen Abrieb nicht haben kann, bei den von uns gefahrenen KM. Wir sind scheinbar mal so richtig über den Tisch gezogen worden.
Wir ziehen nun halt in Erwegung, den PKW wieder zurück zu geben. Dies nun die Geschichte.
Nun die Frage. Da wir ziemlich offentsichtlich Betrogen worden sind, sehe ich als rechtsdenkender Mensch auch keinen Grund, eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Wir können doch nicht dafür das wir berogen wurden.Und fahren müssen wir halt mal. Grund würde ich sehen, wenn ich das Auto nicht bezahlen könnte o.ä. Wahrscheinlich ist es aber nicht so, oder? Und würde sich die Entschädigung aus o.g Grund evtl. verringern ? Wie hoch würde sie ausfallen? Wir sind 6000 KM gefahren.
Über eine kleine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im vorraus und ein schönes Wochenende wünscht
Chris

Hallo,

Ihre Frage sollten Sie an einen Anwalt stellen. Aber
m. E. sind Sie da auf dem Holzweg. Für die Nutzung des
Fahrzeugs müssen Sie auf jeden Fall etwas bezahlen. Die
Höhe ist m. E. Verhandlungssache und wird
wahrscheinlich erst vor Gericht entschieden werden
können und daran sehen Sie bereits, dass ich der
Meinung bin, dass Sie die Angelegenheit nur mit Hilfe
eines Anwalts erfolgreich überstehen können.

mfg

Walter Dettinger

Liebe/-r Experte/-in,
Herr Dettinger
Guten Tag
Ich habe folgendes Problem.
Wir haben Anfang März einen Neuwagen gekauft(Skoda

Fabia 16V

Ambiente NP 12900 €). Nun haben wir enorme Zweifel

daran, dass

dieser überhaupt neu ist. Mehrere Gebrauchsspuren im
Innenraum, verschleiss im Motorraum und und und

letztendlich

haben wir auch noch einen Parkschein gefunden. Der
Kilometerstand bei Übergabe war aber 8 KM. Auch ein
hinzugezogener Gutachter bestätigte uns aufgrund der
Profiltiefe, dass der PKW bzw. die Reifen diesen

Abrieb nicht

haben kann, bei den von uns gefahrenen KM. Wir sind

scheinbar

mal so richtig über den Tisch gezogen worden.
Wir ziehen nun halt in Erwegung, den PKW wieder zurück

zu

geben. Dies nun die Geschichte.
Nun die Frage. Da wir ziemlich offentsichtlich

Betrogen worden

sind, sehe ich als rechtsdenkender Mensch auch keinen

Grund,

eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Wir können

doch nicht

dafür das wir berogen wurden.Und fahren müssen wir

halt mal.

Grund würde ich sehen, wenn ich das Auto nicht

bezahlen könnte

o.ä. Wahrscheinlich ist es aber nicht so, oder? Und

würde sich

die Entschädigung aus o.g Grund evtl. verringern ? Wie

hoch

würde sie ausfallen? Wir sind 6000 KM gefahren.
Über eine kleine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im vorraus und ein schönes Wochenende

wünscht

Chris