Zur Patientenverfügung

Liebe/-r Experte/-in,

reicht der folgende kurze Text für eine Patientenverfügung aus?

„Ich, …, geb. …, wohnhaft…
bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann:
Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach im Sterbeprozess befinde,
dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung unterlassen werden.
Bei belastenden Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe wünsche ich entsprechende Maßnahmen zur Linderung.
Meine Tochter, geb., wohnh…
soll dafür Sorge tragen, dass meine Wille durchgesetzt wird.“

Für baldige Antwort wäre ich dankbar.
Grüße Barbara

Hallo,

Sie wünschen konkrete Rechtsberatung im Einzelfall. Das geht nicht, dafür ist das Forum nicht gedacht.

Übrigens kann die Frage so nicht beantwortet werden. Beispiel: ob die Rohrzange ausreicht, kann ich nicht wissen, wenn nicht gesagt ist, was mit der Zange gepackst werden soll.

Freundlich grüßt RA Harth, 73614 Schorndorf

Diese „Patientenverfügung“ erlaubt lebenserhaltende, lebensverlängernde und wiederbelebende Maßnahmen wenn Sie schwerst dement sind, schwerstpflegebedürftig (z.B. Pflegestufe III) oder wenn Sie im Wachkoma liegen. Selbst im unmittelbaren Sterbeprozeß lässt diese Verfügung noch Dialyse, Organoperation und Amputationen zu.

Ihre Bevollmächtigte kann weder über Ihren Aufenthaltsort, noch über kritische Operationen oder Bettgitter Ihren Willen bestimmen.

Ihre Frage ist nur zu beantworten, wenn man weiss, was Sie mit Ihrer Verfügung erreichen wollen. Dazu bedarf es eines Beratungsgespräches.

Warum lassen Sie sich nicht von jemandem helfen, der sich darauf spezialisiert hat? Schauen sie mal unter standardpatientenverfügung.de wie Experten das machen …

Danke! Ich dachte, es sei so einfach…

Trotzdem: FROHE WEIHNACHTEN!

Freundliche Grüße
Barbara

Danke! Ich hab’s mir halt einfacher vorgestellt. Jetzt gehe ich zum Anwalt.

FROHE WEIHNACHTEN wünscht
Barbara

Seit wann sind Anwälte Experten für medizinische Dinge? Oder wollen Sie sich auf einen späteren Rechtsstreit mit dem behandelnden Arzt vorbereiten?

Wenden Sie sich besser an eine Einrichtung, die sich auf die Erstellung von Patientenverfügungen spezialisiert hat. Fragen Sie mal Google …

Danke nochmal! Mach ich.
Ich frag mal den Arzt im Krankenhaus, in dem meine Mutter liegt - er ist nur so schwer zu erwischen.

Viel Glück.

Leider sind auch die wenigsten Ärzte Experten im Erstellen von Patientenverfügungen. Weil das keine Kassenleistung ist, sind sie auch nicht motiviert sich in der Richtung fortzubilden, es sei denn sie machen sich Hoffnung das als iGeL-Leistung verkaufen zu können, dann kann das aber teuer werden: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztl…

Such’ mal bei Google nach Standard-Patientenverfügung, da hast du die Möglichkeit sehr differenziert und weitgehend festzulegen wann du welche Behandlung nicht mehr möchtest. Dort kannst du dich auch kostenlos (telefonisch) beraten lassen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Meine Mutter liegt gerade im Krankenhaus und es könnte sein, dass es eilt.

Schönen Advent wünscht
Barbara