reicht der folgende kurze Text für eine Patientenverfügung aus?
„Ich, …, geb. …, wohnhaft…
bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann:
Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach im Sterbeprozess befinde,
dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung unterlassen werden.
Bei belastenden Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe wünsche ich entsprechende Maßnahmen zur Linderung.
Meine Tochter, geb., wohnh…
soll dafür Sorge tragen, dass meine Wille durchgesetzt wird.“
Für baldige Antwort wäre ich dankbar.
Grüße Barbara
Sie wünschen konkrete Rechtsberatung im Einzelfall. Das geht nicht, dafür ist das Forum nicht gedacht.
Übrigens kann die Frage so nicht beantwortet werden. Beispiel: ob die Rohrzange ausreicht, kann ich nicht wissen, wenn nicht gesagt ist, was mit der Zange gepackst werden soll.
Diese „Patientenverfügung“ erlaubt lebenserhaltende, lebensverlängernde und wiederbelebende Maßnahmen wenn Sie schwerst dement sind, schwerstpflegebedürftig (z.B. Pflegestufe III) oder wenn Sie im Wachkoma liegen. Selbst im unmittelbaren Sterbeprozeß lässt diese Verfügung noch Dialyse, Organoperation und Amputationen zu.
Ihre Bevollmächtigte kann weder über Ihren Aufenthaltsort, noch über kritische Operationen oder Bettgitter Ihren Willen bestimmen.
Ihre Frage ist nur zu beantworten, wenn man weiss, was Sie mit Ihrer Verfügung erreichen wollen. Dazu bedarf es eines Beratungsgespräches.
Warum lassen Sie sich nicht von jemandem helfen, der sich darauf spezialisiert hat? Schauen sie mal unter standardpatientenverfügung.de wie Experten das machen …
Leider sind auch die wenigsten Ärzte Experten im Erstellen von Patientenverfügungen. Weil das keine Kassenleistung ist, sind sie auch nicht motiviert sich in der Richtung fortzubilden, es sei denn sie machen sich Hoffnung das als iGeL-Leistung verkaufen zu können, dann kann das aber teuer werden: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztl…
Such’ mal bei Google nach Standard-Patientenverfügung, da hast du die Möglichkeit sehr differenziert und weitgehend festzulegen wann du welche Behandlung nicht mehr möchtest. Dort kannst du dich auch kostenlos (telefonisch) beraten lassen.