Zur Prüfung trotz Arbeitsaufnahme?

Ich nehme an einer Umschulung zur Bürokauffrau teil. Im Januar 2011 sind die Abschlussprüfungen…jetzt habe ich ein Arbeitsangebot bekommen, das ich nicht ausschlagen will…unbefristet, guter Verdienst…alles perfekt, nur muss ich zum 1.11.anfangen!

Muss ich die Umschulung abbrechen oder besteht irgendwie die Möglichkeit, zur Prüfung zu gehen?

Hartz4 würde ich bei Arbeitsaufnahme nicht mehr bekommen, da der Verdienst zu hoch ist…zur Schule könnte ich auch nicht mehr, da ich ja dann auf der Arbeit bin…

Was soll ich machen???
Was gibt es für Möglichkeiten?

Muss ich die Umschulung abbrechen oder besteht irgendwie die
Möglichkeit, zur Prüfung zu gehen?

=> So kurz vorher? Ist das wirklich wert? Was steht denn im „Umschulungsvertrag“ zu diesem Thema? Denn man sollte auch in diese Richtung überlegen, welche Konsequenzen das mit sich bringt, wenn man eine Umschulung abbricht.

Warum nicht so kurz vorher… ich kann verstehen wenn jemand wieder Geldverdienen will weil noch lange nicht gesagt ist, dass man mit der Umschulung automatisch einen Job findet.

Dazuhin noch wenn es ein gut bezahlter ist.

Das KANN es allemal wert sein. Allein schon die Frage ob eine Möglichkeit besteht, diese Prüfung trotzdem irgendwie noch (nebenher) zu machen finde ich bemerkenswert gut, weil jemand hier doch zumindest den Abschluss nicht einfach von vorne herein wegwerfen will.

Ich würde allerdings ebenfalls die Arbeitsagentur anfragen wie am besten vorzugehen ist.

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Warum nicht so kurz vorher… ich kann verstehen wenn jemand
wieder Geldverdienen will weil noch lange nicht gesagt ist,
dass man mit der Umschulung automatisch einen Job findet.

=> Ist schon klar. Es sollte auch nicht so rüber kommen, dass ich das nicht gut heiße, die Umschulung abzubrechen. Ich möchte nur, dass dies gut überlegt ist, da ich da in der Richtung schon viel erlebt habe.

Das KANN es allemal wert sein. Allein schon die Frage ob eine
Möglichkeit besteht, diese Prüfung trotzdem irgendwie noch
(nebenher) zu machen finde ich bemerkenswert gut, weil jemand
hier doch zumindest den Abschluss nicht einfach von vorne
herein wegwerfen will.

=> Auch einverstanden.

Ich würde allerdings ebenfalls die Arbeitsagentur anfragen wie
am besten vorzugehen ist.

=> Das, finde ich, ist ein sehr wichtiger Aspekt, der unbedingt geklärt werden sollte. Neben der Frage nach der Möglichkeit an der Prüfung teilzunehmen.

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Ja! Selber anmelden.

Ich nehme an einer Umschulung zur Bürokauffrau teil. Im Januar
2011 sind die Abschlussprüfungen…

Das ist in ca. 3 Monaten. Ein kurzer Zeitraum.

jetzt habe ich ein
Arbeitsangebot bekommen, das ich nicht ausschlagen
will…unbefristet

Was heißt das heutzutage schon. Es garantiert dir, aus jetziger Sicht (okt. 2010), auch nicht, dass du im Jan. 2011 noch beschäftigt bist! Da ist noch eine Probezeit!

, guter Verdienst…alles perfekt, nur muss
ich zum 1.11.anfangen!

Dann tu es.

Muss ich die Umschulung abbrechen

Ja.

oder besteht irgendwie die
Möglichkeit, zur Prüfung zu gehen?

Als externer Prüfling bei der IHK.
Bitte unbedingt vorher mit IHK klären und diesen Fall vortragen, um die Zulassungsvoraussetzungen abzuklären! Und noch was: Selber klären!!! Nicht den Umschulungsträger klären lassen!

Hartz4 würde ich bei Arbeitsaufnahme nicht mehr bekommen, da
der Verdienst zu hoch ist…zur Schule könnte ich auch nicht
mehr, da ich ja dann auf der Arbeit bin…

Logo.

Was soll ich machen???

  • Umschulungsvertrag beenden, mit der ARGE besprechen, damit es keine böse Überraschung gibt. Die Arbeitsaufnahme in Vollzeit mit Tariflohn ist ein Grund. Und selber mit der ARGE klären!

  • Bei der IHK die externen Zulassung beantragen. Fall vortragen. Und selber mit der IHK klären!

  • Arbeit aufnehmen.
    Die Arbeitsverhältnisse nochmals beleuchten!
    Wieso kann der AG das Vierteljahr nicht warten?
    Du hast bisher noch nicht gesagt als was du arbeiten sollst? Büro?
    Wieso stellt der AG eine Ungelernte ein? In 3 Monaten ist sie gelernte Bürokauffrau! Was sagt der Tarifvertrag dazu? Ist das dann das Jobaus? Liegt ja noch in der Probezeit! Wie lange ist die Probezeit?

Was gibt es für Möglichkeiten?

Siehe oben.
Grundsätzlich sollte dir die Abschlussprüfung sehr wichtig sein. Es ist ein Berufsabschluss! Der Job ist dir nicht sicher. Oder gibt der AG eine Selbstverpflichtungserklärung ab, dich bis zur Rente zu beschäftigen? Da ist die Probezeit. Du kannst später freigesetzt werden, trotz eines unbefristeten Vertrages. Die Firma kann in Insolvenz gehen. Die Firma kann verkauft werden und due wirst freigesetzt.
Was bleibt dir aber immer erhalten? Dein IHK-Zeugnis! Denn aller Wahrscheinlichkeit nach ist es doch so, dass du eher nicht das letzte mal in deinem Leben arbeitslos gewesen sein wirst.

Frage mal nach ob der AG für deine „Übernahme“ eine Förderung beantragen will! Und wie lange die läuft! Und wieso die Stelle in der Fa. frei wurde?

Hallo lilie,

Ich nehme an einer Umschulung zur Bürokauffrau teil.

wie lange dauert denn diese Umschulung schon? Also ich hätte weniger Skrupel eine 3-Monatige Umschulung 2,5 Monate vor dem Ende abzubrechen als das bei einer 3-jährigen Umschulung der Fall wäre :smile:

Warum hast Du denn diese Umschulung begonnen? „Musstest“ oder „wolltest“ Du? Was hast Du bisher für ne Ausbildung? Was hast Du nach der Umschulung für nen Abschluss? In welchem Bereich ist der neue Job? (Und nein, ich frage das nicht, weil ich fies neugierig bin, sondern weil’s nen Unterschied macht, ob das Dein einziger Abschluss wäre oder ob Du neben nem abgeschlossenen Jura- und Medizinstudium nun auch noch Bürokauffrau sein willst *g*).

will…unbefristet, guter Verdienst…alles perfekt, nur muss
ich zum 1.11.anfangen!

Und die lassen sich nicht auf den 1. Februar „runterhandeln“? Keine Chance? Klar, DEN Traumjob lässt man nicht wegen sowas raus, aber zumindest nochmal nachfragen könntest ja…

Muss ich die Umschulung abbrechen oder besteht irgendwie die
Möglichkeit, zur Prüfung zu gehen?

Weiss nicht. Traust Du Dir denn im Zweifelsfall zu, den Stoff neben dem neuen Job her zu lernen? Besteht diese Möglichkeit, dass Du den neuen Job annimmst und im Jänner zur Prüfung gehst überhaupt? Oder heisst „aus der Umschulung ausgeschieden“ auch automatisch „nicht zur Prüfung zugelassen“. Das jedoch kann Dir kein Internetforum beantworten, sondern nur der Träger der Schulung, eventuell steht im „Kleingedruckten“ was dazu. Hast da mal geguckt?

Und last but not least: gäbe es überhaupt die Möglichkeit, den Job abzulehnen und die Umschulung in Vollzeit zu beenden, ohne dass Du gar keine Kohle mehr kriegst?

*wink*

Petzi