Hallo WWWler,
folgender Sachverhalt:
das Motorrad meines Mannes wurde bei einem Diebstahl-Versuch beschädigt. Er hat das der Teilkasko gemeldet, die wollten einen Kostenvoranschlag der Werkstatt. Hat er hingeschickt. Dann wollte die Versicherung ein Gutachten vom vereidigten Gutachter. Hat er machen lassen und auch hingeschickt. Jetzt schreibt die Versicherung, er soll den Schaden beheben lassen und die Rechnung würde dann übernommen.
Frage:
Er möchte den Schaden aber lieber selbst beheben und den Betrag, der im Gutachten genannt ist, überwiesen bekommen.
Muss er reparieren lassen? Oder hat er Anspruch auf die Summe, die im Gutachten genannt ist? Oder auf die Summe, die im Kostenvoranschlag genannt ist (Gutachten ist höher)?
Vielen Dank schon mal! Tine
Hallo tine,
gewöhnlich kann er auf Basis des Kostenvoranschlages regulieren lassen. GGf. abzüglich der Mehrwertsteuer und des Selbstbehaltes. Beides muss er sich gefallen lassen.
Wenn er im Endeffekt mehr zahlt, kann er die Belege einreichen und eine nachträgliche Erstattung fordern.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
Wenn er im Endeffekt mehr zahlt, kann er die Belege einreichen
und eine nachträgliche Erstattung fordern.
Das wäre mir aber wirklich neu. Mehr zahlen würde die Versicherung m.E. nur dann, wenn Aufgrund des KV reguliert wird, das Fahrzeug aber trotzdem in der Werkstatt repariert wird und hierbei ein höherer Betrag herauskommt. Wer selbst repariert, hat hier das Nachsehen. Wobei mir kein Grund einfällt, das bei der Reparatur in Eigenregie mehr herauskommen könnte, da ja kein Stundenlohn entsteht. Noch dazu würde sich die Versicherung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit herausreden, das höhere Kosten nur dadurch entstanden sind, da das Fahrzeug nicht in einer Fachwerkstatt repariert wurde.
Wenn ich mit meiner Sichtweise völlig daneben liegen sollte, klär mich bitte auf.
Gruss Sebastian
(der seine Unfallschäden immer auf Gutachtenbasis abgerechnet bekommen hat und immer selbst repariert)
vielleicht unklar… 
Hallo Sebastian,
Das wäre mir aber wirklich neu. Mehr zahlen würde die
Versicherung m.E. nur dann, wenn Aufgrund des KV reguliert
wird, das Fahrzeug aber trotzdem in der Werkstatt repariert
wird und hierbei ein höherer Betrag herauskommt.
So meinte ich das auch… vielleicht habe ich mich mal wieder was unklar ausgedrückt 
Also du liegst natürlich richtig… Mehrerstattung nur, wenn in Fachwerkstatt repariert und auf KV eine „Vorleistung“ erbracht wurde.
Gruß
Marco