Hallo,
ich bin momentan privat krankenversichert.
Ich habe mal gehört, daß wenn man erstmal „drin“ ist, nicht zurück muß.
Sprich angenommen, ich verdiene weniger Geld, so daß ich unter diese Bemessungsgrenze falle, kann ich trotzdem privat versichert bleiben.
Oder was passiert, wenn der Staat diese Grenze anhebt.
Du bist auf Grund der freiwilligen Versicherung in die Private gegangen und rutscht nun unter die BBG (Kurzarbeit, Halbtags…). Dann musst Du in die GKV zurück. Hier kannst Du allerdings eine Anwartschaftversicherung abschließen. Wenn Du wieder in die Private kannst, steigst Du in Deinen alten Vertrag wieder ein.
Gleices Situation wie obe, hast aber unwideruflich erklärt, dass Du nie mehr was mit einer GKV zu tun haben willst. Dann bleibst Du auch in der Privaten. Auch wenn Du nur noch 250 € verdienst und 400 € Beitrag hast!
Zu 1: Wenn Du 55 u.älter bist, kannst Du nicht mehr in die GKV. Auch kein Problem: die Privaten müssen seit 1995 einen Standardtarif haben, der ab dem 55. Lebensjahr von den Versicherten gemnommen werden darf. Der darf nicht mehr als die GKV kosten… und leistet natürlich auch nicht mehr (na, ja , etwas mehr leist er er schon)
Grüße
Raimund
die neue Beitragsbemessungsgrenze gilt soweit ich weiß nur für Berufsstarter. Ob dies allerdings dem Gleichheitsprinzip entspricht, wage ich anzuzweifeln. Zudem… woran wird der Unterschied gemessen? Wie will man festlegen, wann wer als Berufsstarter zählt?
Alles nach meinem Kenntnisstand noch etwas nebulös…
Nun jedoch zu deiner Frage: Du kannst dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn du von der Pflichtversicherungsgrenze eingeholt wirst. Diese Befreiung wirkt solange, wie der Zustand anhält, in dem du dich hast befreien lassen.
Wirst du beispielsweise nach einer Berufstätigkeit wieder arbeitslos, kannst du dich dann wieder pflichtig versichern lassen. Dies geht allerdings nur bis zum Alter von 55. Danach fangen die Sanktionen an.
Nun jedoch zu deiner Frage: Du kannst dich von der
Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn du von der
Pflichtversicherungsgrenze eingeholt wirst. Diese Befreiung
wirkt solange, wie der Zustand anhält, in dem du dich hast
befreien lassen.
nur mal rein interessehalber: Wie bzw. wo beantragt man die Befreiung?
bei der für dich zuständigen Ortskrankenkasse und alternativ bei deiner letzten Kasse. Zumindest nach meinem Kenntnisstand. Innerhalb von 2 Wochen ab Pflichtigkeit muss das ganze allerdings passieren.
Gruß
Marco
bei der für dich zuständigen Ortskrankenkasse und alternativ
bei deiner letzten Kasse. Zumindest nach meinem Kenntnisstand.
mit der letzten Kasse meinst Du die Private, wenn ich das richtig verstehe?!
Innerhalb von 2 Wochen ab Pflichtigkeit muss das ganze
allerdings passieren.
Vielleicht ne blöde Frage, aber woran merke ich, daß ich wieder gesetzlich versichert bin? Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir das sofort mitzuteilen? Und wann ist die Grenze erreicht? Wenn ein Monatsgehalt mal unter der Monats-BBG liegt oder wenn am Ende des Jahres die Jahres-BBG unterschritten wird?
mit der letzten Kasse meinst Du die Private, wenn ich das
richtig verstehe?!
Kasse ungleich Versicherung. Deine private KV hat mit den gesetzlichen Regeln wenn es um Befreiungen nichts am Hute. Es sei denn, du willst zu ihnen. Das läuft immer über die GKV.
Bedeutet, entweder zur AOK oder zur BKK Weiss-der-Geier (die letzte halt )
Vielleicht ne blöde Frage,
Blöde Fragen gibt es nicht, nur solche Antworten
aber woran merke ich, daß ich wieder gesetzlich versichert bin?
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir das sofort mitzuteilen?
Ja… Die Versicherungspflicht wird ausgelöst, wenn dein zu erwartendes Bruttoeinkommen im Folgejahr unter dem liegen wird, was die Versicherungspflicht darstellt.
Und wann ist die Grenze erreicht? Wenn ein Monatsgehalt mal
unter der Monats-BBG liegt oder wenn am Ende des Jahres die
Jahres-BBG unterschritten wird?
Es werden deine regelmäßigen und berücksichtigungsfähige Einnahmen aus dem Jahr 2002 genommen, um zu wissen, was ab dem Jahr 2003 für dich gilt. Wenn du keine Gehaltserhöhung bekommst bzw. absehbar bekommen wirst, die eine Pflichtversicherung wieder hinfällig lassen würde, gilt das Ergebnis der Prüfung.
Muss aber wie gesagt das Personalbüro meiner Erkenntnis nach machen.
Gruß
Marco
PS: Das ganze ist ein Feld, was bei mir bisher in der Praxis noch nicht häufig vorkam, von daher kann ich letztendlich keine Aussage mit absoluter sicherheit sagen. Sorry.