Zur Zeit beziehe ich ALG I. Wenn ich eine

… neue Stelle anfange und innerhalb weniger Monate z. B. drei gekündigt werde, wie wird das ALG I dann nach diesem kurzen Arbeitszeitraum neu berechnet?

Es wäre wunderbar, darauf kurzfristig eine Antwort zu erhalten. Danke!

Hallo,

ums kurz zu sagen - Nein, es sei denn…
Eine Neuberechnung erfolgt erst, wenn seit der letzten
Neubewilligung erneut 1 Jahr versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde.
Ist dies nicht der Fall, beispielsweise nach kurzer Unterbrechung, wird der alte Leistungssatz genommen.

LG