Hallo zusammen,
ich habe mir einen Anhänger bei einem Verleiher geliehen um einen Roller zu transportieren.
Ich habe den Anhänger mir Spanngurten an den dafür vorgesehenen Zurösen befestigt.
Nach 10 km Fahrt merkte ich dann, das der Roller zu kippen begann und habe es grade noch auf den Standstreifen geschafft. Die Zurösen am Anhänger sind aufgrund von Materialschwäche (sahen schon sehr alt aus und waren angerostet) abgerissen. Die eine Öse habe ich 100 Meter zurück gefunden, die andere war aufgebogen. Der Roller hat ziemliche Schäden davon getragen. Bin ich selber dafür verantwortlich oder muss die Versicherung des Verleihers haften?
Ist das so?
Wir reden doch hier von einem professionellen Verleiher.
Muss ich mich nicht drauf verlassen können, das die Fahrzeuge intakt sind?
Wie soll ich das als Laie erkennen? Natürlich waren diese alt und angerostet,
ich bin aber davon ausgegangen das es unproblematisch ist.
Vielleicht sollte man doch vorsichtshalber eine KFZ Mechaniker Lehre machen bevor
man sich sowas ausleiht.
Ist nicht bös gemeint, aber doch aus meiner Sicht sehr kundenunfreundlich.
Ich warte grad auf Rückruf. Wollte nur mal hören ob jemand was dazu sagen kann.
Wenn es rechtlich so ist, muss ich wohl damit leben.
Ich finde es nur sehr merkwürdig.
Nun gut, dann ist es halt so.
Das ist eine gefährliche Argumentation. Wenn du nicht in der Lage bist zu erkennen, in welchem Zustand sich der Anhänger befindet, darfst du ihn auch nicht führen.
Das wäre sicher übertrieben. Aber „Augen auf“ reicht durchaus, mehr wird nicht verlangt. Und hier ist sicherlich noch lange nicht raus, ob nicht eine Haftung des Verleihers besteht. Ein Schadenersatz des Verleihers besteht m.E. nach kaum (evtl. Überladung, falsches Zurren )
Überladung war es definitiv nicht.
Bein zurren war auch alles noch ok. Es war definitiv Materialermüdung.
Ich habe reichlich Fotos gemacht und vorher darauf geachtet das alles gleichmäßig gezurrt ist.
Wie bereits geschrieben, hat sich die eine Öse komplett aufgebogen.
Bin mal gespannt was die mir sagen.
Halte Euch auf dem laufenden.
@duck313
Wie soll ich das bitte feststellen? Zum Zeitpunkt des festzurrens war es nicht ersichtlich.
Es hat nichts gewackelt und sich auch nichts aufgebogen.
Das ich nichts falsch gemacht hab weiß ich, wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht.
Gefühlt Recht haben ist das Eine, die rechtliche Seite sieht aber oft anders aus.
Es geht nur darum zu wissen, was ich für Rechte habe.
Wie gesagt, sollte es rechtlich so sein, muss ich damit leben.
man kann einen stabilen spanngurt so festspannen, dass man damit jede öse zerreißt. ich will damit nicht behaupten, dass das hier passiert ist. ich will damit nur sagen, dass das durchaus möglich ist und vom verleiher vielleicht auch so argumentiert wird. kommt ganz drauf an, wie der kunde auftritt - wald und schall und so.
wenn der kunde nett ist und ruhig und auf dem teppich bleibt meldet es der verleiher vielleicht ganz einfach seiner versicherung und gut.
das Thema „Ladungssicherung“ interessiert hier nicht, denn schließlich wurde dir kein Verwanrungsgeld bei einer Kontrolle aufgebrummt.
Es geht hier um den ordnungsgemäßen Zustand einer angemieteten Sache und um die Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen Zustand entstanden sind.
Und da kommt es sehr darauf an, was der Mieter hätte erkennen können / hätte erkennen müssen.
Ebenso ist die Frage nötig, ob die Zurrpunkte fachgerecht benutzt wurden. Eigentlich sollten sich Beschriftungen mit der maximalen Zurrkraft vorfinden. Ohne diese Angaben stellt sich gleich die nächste Frage: Durfte sich ein Vermieter darauf verlassen, dass die Zurrpunkte mit seinem verwendeten Ladungsicherungsmaterial zurecht kommen?
Da sind extrem viele Möglichkeiten denkbar:
Der Mieter nutzt Zurrösen mit der Beschriftung 100daN, welche oberflächlich angerostet sind, benutzt aber Langarm-Ratschen-Gurte, deren 500daN er voll ausnutzt. Es kommt zum Schaden.
Oder:
Der Mieter nutzt Zurrösen, welche offensichtlich stark und strukturell beschädigt sind. Vielleicht befinden diese sich sogar an einem Hänger, der nicht für den Zweirad-Transport gedacht ist.
Oder:
Der Mieter nutzt oberflächlich korrodierte Zurrösen mit 500daN an einem Zweirad-Transporthänger mit einer geringeren als erlaubten Zurrkraft, die oberflächliche Korrosion verdeckte dabei die strukturelle Schädigung der Ösen, es kommt zum Schaden.
Am Ende bist du nur dann sicher, wenn du einen für Zweiradtransporte gedachten Hänger benutzt hast, bei dem keine strukturellen Schäden erkennbar waren und du dabei Ladungssicherungsmittel benutzt hast, für die Befestigungspunkte geeignet waren. Trifft das nicht zu, dann wird der Grad deines Mitverschuldens individuell zu bestimmen sein.
Also muss man doch vom Ausleiher Mechaniker- oder Sachverständigenkenntnis erwarten ? Nein.
Es geht darum ob man etwas optisch beim bloßen Rundgang ums Fahrzeug erkennen kann. Um nicht mehr.
Es ist die Pflicht des Verleihers seine Fahrzeuge regelmäßig zu prüfen, nach jeder Rückgabe mindestens. Und dann zu den gesetzlichen Terminen.
sicher, dass es „Zurrösen“ waren oder waren es nicht doch die Teile an denen man eine ggf. angebrachte Plane festmachen kann? Das sind Ösen, den man etwas rausziehen und um 90° drehen kann.
Wurde der Anhänger ausdrücklich zum Transport von Zweiradfahrzeugen angeboten? Und waren auf dem Boden Schienen für die Vorder- / Hinterrad verzurrung montiert.
Ich bezweifle, das die Ösen für das verzurren des Rollers geeignet ausgelegt waren. Normalerweise werden die Ösen nur zur Befestigung der Planen verwendet.
rost hat mit materialermüdung genau gar nichts zu tun. also halte dich mit füllwörtern wie ‚definitiv‘ lieber etwas zurück. am ende hält man dich noch für einen experten - und der hätte wirklich beurteilen können, ob richtig verzurrt wurde und die ösen ok sind.