zurückgelassenes Fahrzeug. Was tun?

Folgendes Problem. Wir haben ein Haus gemietet. Vor der Garage steht ein VW Tuareg mit Motorschaden. Die Vormieter ( eine russische Großfamilie ) haben den Wagen zurückgelassen. Unsere Vermieterin hat die Vormieter mehrmals angemahnt das Auto zu entfernen. Ohne Erfolg. Schlüssel oder Papiere Existieren nicht. Der Wagen ist zwar offen aber Lenkradschloß und Automatik sind verriegelt. Ich kann die Karre nicht mal wegschieben. Was soll ich/kann ich tun damit die Büchse hier verschwindet. Meine Vermieterin will damit nix mehr zu tun haben und hat alles in meine Hand gegeben.

Meldung an das Ordnungsamt, eventuell mit Hinweis auf mögliche Umweltverschmutzung.
Dieses setzt dann gegebenenfalls noch eine Frist zur Entfernung, erfolgt diese nicht wird entsorgt und der Halter trägt die Kosten.

Gruß Crack

Hallo!

Da passiert von amtlicher Seite gar nichts.
Solange nicht der Boden verschmutzt wird weil etwas raustropft.
Und selbst dann wird man sich an den Grundeigentümer halten.

Darum muss sich der Vermieter kümmern, nur er. Er muss auch die Entsorgunsgkosten tragen, wenn er letztlich nach vergeblicher Aufforderung an den Vormieter endlich handeln darf.

Es gibt nämlich keinen Unterschied, ob Auto zurückbleibt oder jede Menge Hausrat und Müll.

MfG
duck313

Es ist nicht klar ob es sich hier um ein umfriedetes Privatgrundstück handelt oder um öffentlichen Verkehrsraum. In letzterem Fall ist durchaus das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.

Gruß Crack

Es fehlt hier eindeutig die Info, ob das Fahrzeug nun auf privatem oder öffentlichem Grund steht.

Fakt ist nur: Es blockiert die Garage.

Steht es z.B. vor der Einfahrt an der Straße, sollte sich das Ordnungsamt drum kümmern, und auch kurzfristig abschleppen lassen können.

Steht es in der Einfahrt, hat das Ordnungsamt damit so erstmal kein Problem. Abschleppen geht zwar trotzdem und ist auch rechtens, allerdings zahlt der „Besteller“ erstmal die Kosten, und kann dann schaun, wie er diese vom Halter wieder bekommt. Das könnte aber schwierig werden, wenn diese Familie nun verschwunden ist.

Falls nichts anderes vereinbart wurde, hat der Mieter aber nichts mit den Hinterlassenschaften des Vormieters zu tun, daher sollte sich der Vermieter drum kümmern. Im Prinzip hat eine Garage genau einen Verwendungszweck, nämlich das Unterstellen von Fahrzeugen. Da dies so nicht möglich ist, könnte man sicher mit Mietminderung etwas Druck ausüben.

Verkauf ihn doch. geht ja noch zumindest als „Teilespender“ Da gibst’s sicher einige, die sich noch drüber freuen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das legal ist.

Hallo,
das sollte aber moeglich sein. Rangierwagenheber oder Gabelstapler. Mindestens ein Abschleppdienst kann alles anheben und woanders abstellen. Danach hast „Du“ den Wagen dort hin gestellt und bist fuer das Stehen „an diesem Ort“ verantwortlich.
Gruss Helmut

Wenn das Teil da rumsteht und mit dem Haus, resp Grundstück erworben wurde. Der FZ-Brief wird ja wohl leider nicht mehr da sein, sonst könnte man es ja regulär verkaufen und auch wieder zulassen.
Ansonsten könnte man es ja bei einem Autoverwerter entsorgen lassen. Die Entsorgung kostet normalerweise nichts, könnte aber bei den momentan schlechten Altemtallpreisen evtl doch sein.
Den Transport dorthin müsste man wahrscheinlich übernehmen oder arrangieren.

Zitat:

Wir haben ein Haus gemietet.

Es wurde also nichts erworben.

Selbst wenn: Fahrzeuge auf dem Grundstück werden nicht automatisch mit erworben, das müßte gesondert im Kaufvertrag stehen. Und selbst, wenn das so wäre: Der Verkäufer würde damit angeben, daß dies sein Fahrzeug sei, was aber definitiv nicht stimmt. Das nennt man Hehlerei, und das Auto kann nicht in den Besitz des Käufers übergehen, auch wenn er Geld dafür gezahlt hat.

hoppala

Also, zur Info.
Der Wagen steht auf befriedetem Privatgrundstück in einer Einfahrt vor der Garage. Ordnungsamt hab ich angerufen: Ist nicht zuständig.
Weil es ein sehr hochwertiges Fahrzeug ist ( NP laut Liste 75000 € ) hab ich ein wenig Skrupel die Karre zum Verwerter zu geben. Und Verkauf ist rechtens ja auch nicht astrein.

Also, zur Info.
Der Wagen steht auf befriedetem Privatgrundstück in einer Einfahrt vor der Garage. Ordnungsamt hab ich angerufen: Ist nicht zuständig.
Weil es ein sehr hochwertiges Fahrzeug ist ( NP laut Liste 75000 € ) hab ich ein wenig Skrupel die Karre zum Verwerter zu geben. Und Verkauf ist rechtens ja auch nicht astrein.