Zurück aus dem Urlaub

Hallo Leute,

kann sich ein Arbeitnehmer so einfach eine Woche früher aus dem Urlaub zurückmelden: „Hallo, bin wieder da, meiner Begleitung hats nicht so gefallen, da sind wir halt eher wiedergekommen“?

Oder hat da der Arbeitgeber, der ja den Urlaub genehmigt hat und samt Vertretungen/Terminverschiebungen Ersatz geplant hat, noch ein Wörtchen mit zu reden?

Gruß, Karin

Hallo,
unter der Adresse:

http://www.wengersky.de/texte/arbeitsrecht/urlaub.sh…
und dem weiteren Link
„Bindungswirkung der Urlaubsgewährung“
steht der entscheidende Satz:

Ist der Urlaub wirksam festgelegt, ist die Festlegung bindend und kann nicht durch einseitige Erklärung einer der Vertragsparteien wieder geändert werden.

Also, der Arbeitgeber hat ein gewaltiges Wörtchen mitzureden.

Grüße Michael

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Danke, Michael.

unter der Adresse:

http://www.wengersky.de/texte/arbeitsrecht/urlaub.sh…
und dem weiteren Link
„Bindungswirkung der Urlaubsgewährung“
steht der entscheidende Satz:

Ist der Urlaub wirksam festgelegt, ist die Festlegung bindend
und kann nicht durch einseitige Erklärung einer der
Vertragsparteien wieder geändert werden.

Also, der Arbeitgeber hat ein gewaltiges Wörtchen mitzureden.

Diese Stelle habe ich auch schon gekannt, leider steht da ind den weiteren Erläuterungen nur etwas von der Verpflichtung, dass der Arbeit geber gebunden und kostenersatzpflichtig sei. Dass der Arbeit nehmer vorzeitig aus dem Urlaub zurückkommt, ist wohl in praxi noch nicht vorgekommen oder noch nie beanstandet worden.

Vielleicht kennt doch noch jemand einen Fall, wo nicht der Arbeitgeber der Böse war…

Gruß, Karin

Direktionsrecht
Hi!

Letztendlich hat der Arbeitgeber sogar ein größeres Mitspracherecht (Stichwort: Direktionsrecht) beim Urlaub, als der Arbeitnehmer (Beispiel: Betriebsferien)! Wenn der Arbeitgeber also auf das, was er mal mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat besteht, wird der Arbeitnehmer schlicht nichts machen können!

Schließlich kann der Arbeitgeber ja auch nicht so einfach sagen: Eigentlich hast Du zwar noch 8 Tage Urlaub, aber antanzen musst Du heute trotzdem!

Wenn man sich überlegt, dass der Arbeitgeber ja auch so etwas wie Personaleinsatz planen muss, ist es doch auch verständlich, oder?

Der Link von Michael war schon sehr gut, wenn ich auch mit einem Satz dort nicht ganz einverstanden bin (aber darauf gehe ich jetzt nicht ein)!
Und der Satz
Ist der Urlaub wirksam festgelegt, ist die Festlegung bindend und kann nicht durch einseitige Erklärung einer der Vertragsparteien wieder geändert werden.
ist doch eigentlich sehr klar formuliert!

LG
Guido