Zurück in die Elternzeit?

Hallo,

ich habe im Moment ein paar Sorgen. Nach der Trennung von meinem Mann möchte ich zusammen mit unserem Sohn, der seit der Geburt bei mir lebt, gern wegziehen aus der Stadt, 450km weit entfernt. Ich habe den offiziellen Weg gewählt um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Allerdings tuen sich nun Schwierigkeiten auf, da der Richter angedeutet hat, dass er dem Umzug nicht zustimmt, obwohl der Kindsvater nicht mehr als NEIN sagt. Also er zahlt nicht, ist nich vor Ort, kümmert sich nicht. Hat aber leider das Sorgerecht, da wir zur Geburt noch verheiratet waren.
Deshalb hat mir meine Anwältin geraten mich nun doch aktiv um Arbeit zu bemühen in der neuen Stadt. Ich wollte jedoch 2 Jahre Elternzeit nehmen, davon ist das erste nun im Oktober rum. Meine Anwältin meinte, ich könne ja innerhalb der Probezeit wieder kündigen.
Kann ich dann aber zurück in die Elternzeit (um z.B. die Rentenansprüche zu sichern)? Hier in Frankfurt hatte ich ja Arbeit, allerdings kann ich dort nicht wieder anfangen, weil mein Chef keine Teilzeitstelle hat und Vollzeit aufgrund der Krippensituation unmöglich ist.
Für ein paar Hinweise wäre ich enorm dankbar.
LG

Hallo,

man kann doch aber auch während der Elternzeit arbeiten.
Solange es nicht mehr als 30 Wochenstunden sind. Der bisherige Arbeitgeber muss lediglich in Kenntnis gesetzt werden.

Bei zwei Jahren Elternzeit ist ja sicher auch das Elterngeld
halbiert worden (also statt 10 Monate lang z.B. 300 EUR,
dann 20 Monate lang nur 150 EUR).
In dem Fall, wird ein Nebenverdienst im zweiten Jahr noch nicht einmal auf das Elterngeld angerechnet, so weit ich weiss.

MfG