Hallo,
ich werde demnaechst nach mehreren Jahren im Ausland wieder nach Deutschland umziehen, und ueberlege wie ich mich krankenversichern soll (bin 40 Jahre).
Bei meiner Rueckkehr werde ich zunaechst weder Job, noch KV haben und werde auch kein Arbeitslosengeld bekommen (war zu lange weg).
Ich moechte direkt zurueck in die gesetzliche KV, da ich dies langfristig fuer die bessere Loesung halte.
Ich muss nun wohl damit rechnen dass mehrere Monate (hoffentlich nicht mehr) vergehen bevor ich einen Job finde; Anschliessend werde ich vermutlich ueber der Bemessungsgrenze fuer die gesetzliche KV liegen.
Kann mir jemand einen Ratschlag geben , wie ich es am besten anstelle, sofort in die gesetzl.KV zu kommen?
-Reicht es mich arbeitslos zu melden?
-Ich moecht eine voruebergehende private Versicherung vermeiden, da man dann angeblich nicht mehr in der gesetzlichen aufgenommen word.
-Waere es eine Alternative mich zu Studium anzumelden, anstatt arbeitslos zu sein?
-Buerokratische Huerden bei Wiedereintritt in die gesetzl KV nach ein paar Jahren?
Ich wuerde mich ueber Eure Meinung und einen Ratschlag freuen.
Besten Dank
Sven
Hallo Sven,
aus welchem Land kommst du denn zurück - das hat u.U.
entscheidende Bedeutung.
Gruss
Günter Czauderna
War in Israel - an der Uni und anschliessend in einer Firma angestellt
Inwiefern spielt das Land eine Rolle?
Sven
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Hallo Sven,
zunächst die schlechte Nachricht - du kannst nicht direkt in die
gesetzliche Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied.
Nun zur erklärung warum das Land eine entscheidende Rolle spielt.
Wärest du in einem Land gewesen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hätte, z.B. ein Land der EG, dann
hättest du ein Beitrittsrecht zu einer gesetzlichen Krankenkasse,
wenn Du im Ausland auch im entsprechenden (staatlichen) Sozialversicherungssystem versichert gewesen wärst.
Einige Abkommen sehen diese Möglichkeit so vor - mit Israel besteht meiner
Kenntnis nach ein solches Abkommen leider nicht.
Deshalb bleibt dir eigentlich nur der Weg in die private Krankenversicherung oder (Achtung, zwar von der Sache richtig, aber als
Gag gemeint) du heiratest und kannst dich kostenlos mitversichern.
Gruss
Günter Czauderna
Deshalb bleibt dir eigentlich nur der Weg in die private
Krankenversicherung
Von da kommt er dann nicht mehr so einfach in die GKV, Achtung!
oder (Achtung, zwar von der Sache richtig, aber als Gag gemeint) du heiratest und kannst dich kostenlos mitversichern.
…oder er geht einen Monat auf Sozialhilfe…
dann regelt sich auch das von selber.
Gruss - digi
Hallo microdigi,
vielen dank für die Ergänzung - mit der Sozialhilfe wäre ich aber
vorsichtig, denn nur wenn wenn Leistungen nach SGB II bezogen werden
entsteht auch krankenversicherungspflicht, ansonsten leistet zwar das
Sozialamt die Krankenhilfe, es entsteht aber keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günther.
Natürlich sollte man damit vorsichtig umgehen, besonders aus dem Grund,
daß einem dabei/danach erst mal ziemlich die Hände gebunden sind.
Man kann jedoch die weitere Mitgliedschaft (nach einer Zeit) auf Antrag behalten, wenn man denn wieder eigenes Einkommen hat.
Die Kommunen sind natürlich daran interessiert, daß nicht sie, sondern eine KK (wieder) das Risiko trägt. Aus diesem Grunde vermitteln sie.
Prekär wird die Sache allerdingsd für Leute ab 55, und ziemlich aussichtslos ab 60.
Da dürfte dies der einzige ‚Trick‘ sein.
Es soll ja auch vorkommen, daß jemand mal zwei Monate keinen Beitrag zahlen kann.
Der ist dann für immer draußen.
Gruss - digi