Zurück in die gesetzliche KV

Hallo Zusammen, kennt jemand einen Weg, um aus der Privaten KV in die gesetzliche zurückzuwechseln, obwohl man immer noch über der Bemessungsgrenze verdient.

Danke - freu mich auf Rückmeldung

geht m.e. erst, wenn man wieder unter die grenze fällt…

gruß inder

Ja, ich fürchte auch, das das der einzige Weg ist.

Danke schonmal
mobspot

Hallo Zusammen, kennt jemand einen Weg, um aus der Privaten KV
in die gesetzliche zurückzuwechseln, obwohl man immer noch
über der Bemessungsgrenze verdient.

Es gibt keinen und das ist politisch so gewollt.

Hier die richtige Antwort
Es gibt diverse Möglichkeiten, trotz hohem Gehalt wieder zurück in die GKV zu wechseln. Ganz abgesehen von dem Weg, eine Weile unterhalb der Bemessungsgrenze zu verdienen (Arbeitszeitverkürzung etc.).

Ein umständlicher Weg führt über einen Wohnsitzwechsel ins Ausland.
Weitere Wege setzen die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber voraus.

Ein Versicherungsberater hilft weiter.

Hi,

„Ein umständlicher Weg führt über einen Wohnsitzwechsel ins Ausland. mehr…“

Angenommen Person A meldet sich komplett in D ab und verlegt den Erstwohnsitz nach Australien. Dann kommt Person A nach, sagen wir, 18 Monaten zurück nach D. Dann müsste die zuletzt zuständige KV die Person wiederaufnehmen. Und das ist eine PKV.

So mein Kenntnisstand. Oder?

Gruss
K

Hi,

So mein Kenntnisstand. Oder?

Stimmt, aber es geht auch anders, wie Erdbeerzunge schon schreibt. Was sie nicht schreibt ist, dass dieser Weg bei Arbeitnehmern kaum durchführbar ist.

Gruss

Nordlicht

Angenommen Person A meldet sich komplett in D ab und verlegt
den Erstwohnsitz nach Australien. Dann kommt Person A nach,
sagen wir, 18 Monaten zurück nach D. Dann müsste die zuletzt
zuständige KV die Person wiederaufnehmen. Und das ist eine
PKV.

Dann wäre die Person ja wieder in der PKV. So gesehen wäre der Auslandsaufenthalt sinnlos :wink:.

Deutlich hellere Idee:
Person meldet ihren deutschen Wohnsitz ab und zieht in ein Land, in welchem sie in die dortige gesetzliche KV kommt (freiwillig oder Pflicht). Das betrifft derzeit nach meiner Kenntnis z.B. die Schweiz oder Spanien.
Nach 1 Jahr Versicherung in der ausländischen GKV läßt sich die Person mit dem E-irgendwas- Formular die 12-monatige Zugehörigkeit in der ausländischen GKV bescheinigen, zieht zurück nach Deutschland, und legt den Schein einer GKV vor, welche die Person dann versichern muß.

Das ganze ist für Arbeitnehmer oft kompliziert (außer man wohnt in der Nähe der Schweizer Grenze). Aber wenn z.B. der dann geringverdienende Rentner sowieso in Gran Canaria überwintert, kann er auch gleich 1 Jahr dort bleiben (und öfter mal nach hause fliegen…), und wird nebenbei seine PKV los…

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