zurück in die GKV?

Hallo!

Folgende Frage:

Habe mich zu Beginn des Jahres selbstständig gemacht, wurde miserabel beraten und habe den Fehler gemacht, in eine PKV zu wechseln.
Nun muß ich die Selbstständigkeit wegen Schwangerschaft aufgeben und werde heiraten.
Somit kann ich doch (quasi als Hausfrau und Mutter) mit meinen Mann versichert sein und das Baby ebenfalls?

Vielen Dank!

Somit kann ich doch (quasi als Hausfrau und Mutter) mit meinen
Mann versichert sein und das Baby ebenfalls?

Ja. Aber achte darauf, dass Du bei Deinem PKV-Vertrag eine Kündigunsgfrist hast. Der Vertrag endet nicht automatisch mit Deiner Selbstständigkeit.

Hallo,
nur ergänzend.

Bei Eintritt Versicherungspflicht, das wäre hier wahrscheinlich
(bitte GKV fragen) Heirat, soweit zu dem Zeitpunkt Selbständigkeit
aufgegeben, greift Sonderkündigungsrecht. Überlegenswert ist, bestimmte
Leistungsinhalte des PKV-Vertrages (Zahn/Wahlleistungen Krankenhaus, so denn derzeit auch abgesichert) fortzuführen.
Gruß Joerg Koenig

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Hallo Jörg,

Bei Eintritt Versicherungspflicht, das wäre hier
wahrscheinlich (bitte GKV fragen) Heirat,

Wie soll denn bitte durch Heirat GKV-Pflicht eintreten ? Eine privat versicherte Selbstständige wird doch nicht pflichtig, wenn sie ihr Gewerbe abmeldet. Sie hat durch die Heirat Anspruch auf Familienversicherung in der GKV, aber dadurch erlischt der PKV-Vertrag nicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,
Abmeldung Gewerbe=kein Einkommen; Heirat:Anspruch Familienhilfe;
Familienhilfe=Kündigungsrecht PKV gemäß §13(3) MB/KK:

Wird eine Person krankenversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen 2 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen…
…der Versicherungspflicht steht gleich der Anspruch auf Familienversicherung oder…
Gruß Joerg Koenig

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Familienhilfe=Kündigungsrecht PKV gemäß §13(3) MB/KK:

Danke Dir für die Belehrung, das ist mir neu und hilft mir in einem Fall in meinem Kundenkreis sehr viel.

Hallo!

Bitte beachten:

§ 10 SGB V (Familienversicherung)

Ehegatten … sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Ich hoffe Du bist noch nicht soweit …

Gruß Conrad