Hallo,
ich hätte mal wieder eine Frage zu meinem neuen „Lieblingsthema“ Krankenversicherungen.
War als Student privat versichert und damit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Bin nun nach Abschluss des Studiums durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für drei Monate wieder in der GKV gelandet.
Da würde ich gerne bleiben, auch wenn ich ab Februar mein Referendariat antrete - aus Angst private KV bei möglicher längerer Arbeitslosigkeit zwischen Ref und neuem Job nicht stemmen zu können.
Dann käme für mich eigentlich nur eine freiwillige Versicherung in der GKV in Frage, so weit richtig?
Spielt es da eine Rolle, dass ich während des Studiums privat versichert war? Hatte irgendwo etwas von einer nötigen Mindestverweildauer in der Gesetzlichen gelesen; stimmt das oder kann ich sobald durch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit einmal wieder aufgenommen hier verbleiben?
Wäre eine (zeitlich gewiss begrenzte) sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit neben dem Referendariat eine Lösung?
Vielen Dank schon mal im Voraus & ein schönes WE,
Raph.