Zurück in die GKV nach Aufenthalt im Ausland

Liebe/-r Experte/-in,
Wir leben derzeit mit der Familie in China und sind für die Zeit privat krankenversichert. Vor unserem Aufenthalt war mein Mann mit den Kindern privat versichert, ich bin gesetzlich versichert (derzeit in Elternzeit). Für die privaten Versicherungen in Deutschland laufen Anwartschaften. Wir planen im Sommer wieder zurück nach Deutschland zu kommen. Dann endet die Entsendung meines Mannes und er wird wieder im Unternehmen in Deutschland eingesetzt.
Da sich unsere Familiensituation mit mittlerweile 3 Kindern stark verändert hat im Vergleich zum Eintrittszeitpunkt in die PKV haben wir großes Interesse daran, in die GKV zu wechseln. Das Einkommen meines Mannes wird oberhalb der Bemessungsgrenze liegen.
Fragen:

  • Mein Mann hatte in den letzten 2,5 Jahren kein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland erzielt. Hilft uns das, in einer GKV aufgenommen zu werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen für eine Rückkehr in eine GKV?

Über wertvolle Tipps sind wir sehr dankbar!
Vielen Dank und Grüße,
Birgit

Hallo Birgit,

bei einer „Entsendung“ ins Ausland werden von der Firma meines Wissems nach hier in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Wie das genau abläuft weiss ich leider nicht. Bitte setzen Sie sich evtl. mit dem AG in Verbindung, oder einer meiner Kollegen hier weiss das genau.

Tut mir leid, Willkommen zurück in den einstweilig veränderten Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
J. Leopold

Guten Tag,
Hier sehe ich nur eine Möglichkeit, nämlich unter Verweis auf § 5.1.13 SGB V zu versuchen, in die GKV zu kommen. Versuchen Sie es probeweise mit einem Anruf bei einer GKV Ihrer Wahl, aber bitte erwähnen Sie nicht, das Anwartschaften in der PKV bestehen. Wenn das nicht hilft, sollten Sie einen Versicherungsberater bzw. Rentenberater für die Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, denn in der Thematik sind die GKV Angestellten nicht immer sattelfest.
Good luck
Christian Müller

Hallo,
was dich selbst und die Kinder angeht, da gibt es keine Probleme in deiner letzten Krankenkasse versichert zu werden - die Kinder haben aber keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung.
Das liegt daran, dass es für deinen Ehemann, so wie geschildert, keine Möglichkeit gibt, sich in der GKV. zu versichern. Da kann er nur rein, wenn er auch krankenversicherungspflichtig wird, und danach sieht es nicht aus. Er muss zurück in die PKV - da hat er
auch die Anwartschaftsversicherung.
Gruss
Czauderna

Hallo Birgit,

eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird. So ist mein Kenntnisstand. Aus versicherungsrechtlichen Fragen möchte ich mich aber heraushalten, da ich eher im Leistungsrecht zu Hause bin.

Frag doch direkt bei deiner gesetzlichen KK an. Evtl besteht ja ein Interesse euch alle zu versichern, und dann kennen die auch die rechtlichen Grenzbereiche.

Viele Grüße nach China
Jürgen

wenn dein mann unterhalb der angegebenen grenze verdienen würde ginge es. und auch nur wenn er unter 55 jahre alt ist. ansosnten sehe ich kaum eine chance. nachteil der pkv ist nunmal, dass jede versicherte person einen eigenen beitrag zahlt…entsprechend positiv ist aber auch, dass jeder einzeln so gut wie er will versichert werden kann.