ich lebe seid 4 jahren in der schweiz und spiele,seid der zu frühen geburt (25 ssw) meiner tochter, mit den gedanken wieder zurück nach deutschland zu ziehen.da die ärzte noch nicht abschätzen können ob sie körperlich oder geistig beeinträchtigungen hat und wir hier ohne den beistand von einer oma/opa/tante, ziehmlich allein sind.
ich habe bis kurz vor der geburt 100% in der schweiz gearbeitet.bekomme jetzt noch 3 1/2 monate mutterschaftsgeld in der schweiz und würde danach nichts mehr bekommen.
nun meine fragen…
habe ich ein anrecht auf elterngeld? meine tochter wäre dann 4 monate alt.
könnte ich noch was beantragen?!
wie würde es aussehen mit einer krankenkasse für die kleine und mich?
vielen dank schon mal im vorraus für die antworten!
Die Frage nach dem Elterngeld in D kann ic dir nicht beantworten. ich bin aber sehr sicher,dass du ohne Probleme mit deiner Tochter eien Familienversicherung bei der KK abschliessen kannst, wenn du vor deiner AUswanderung auch gesetzlich versichert warst. Ruf am besten deine KK an, bei der du zuletz in D versichert warst.
habe ich ein anrecht auf elterngeld?
könnte ich noch was beantragen?!
wie würde es aussehen mit einer krankenkasse für die kleine und mich?
ALS ICH DAMALS MEINE TOCHTER BEKAM, ES IST SCHON SO LANGE HER, MÜSSTE ICH AUF ALLE 3 FRAGEN MIT „NEIN“ BEANTWORTEN.
JA, AUCH ICH HABE BIS KURZ VOR D. GEBURT GEARBEITET UND GING KURZ NACH D. GEBURT WIEDER ARBEITEN.
HEUTE LEBE ICH IN THAILAND UND HABE KEINE AHNUNG OB’S SICH ETWAS GEÄNDERT HAT.
ALLES ALLES GUTE UND LIEBE GRÜSSE AUS HUA HIN,
HHLOTUS
Sie sollten sich am Besten schon vorab in Deutschland mit dem für Sie zuständigen Arbeitsamt in Verbindung setzen, dann geht alles schneller. Sie haben vielleicht Anspruch auf Hartz 4. Wegen der Krankenversicherung wird es schwer. Vielleicht können Ihre Eltern Sie mit in ihre Versicherung aufnehmen. Aber auch hier hilft das Arbeitsamt weiter.
Hallo,
ich hoffe, Ihnen und Ihrer Tochter geht es gut. Wenn Sie unsicher und besorgt sind bzgl. des Gesundheitszustandes, kann eine Beratung in einer Schwangerenberatungsstelle gute Tipps geben und entlasten. In Deutschland gibt es diese Beratungsstellen flächendeckend.
Wenn Sie oder Ihr Partner in Deutschland krankenversichert sind, so können Sie Ihre Tochter im Rahmen der Familienversicherung mit versichern.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ohne Beschäftigung sind und der Partner in der Schweiz weiter arbeitet, so ist die Schweiz für Leistungen zuständig. Ist das Elterngeld in Deutschland höher als in der Schweiz, so erhalten Sie den Unterschiedsbetrag von deutscher Seite.
Wenn Sie und Ihr Partner Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, so erhalten Sie Elterngeld mindestens in Höhe von 300€ bis zum 1. Geburtstag der Tochter. Haben Sie vor der
Geburt der Tochter in der Schweiz gearbeitet, dann bemisst sich m.E. das Elterneld nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate, davon 65-67%.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer Elterngeldstelle z.B. Zentrum Bayern Familie und Soziales Tel.: 0911/9280 oder www.zbfs.de
Herzliche Grüße und Alles Gute, SAM
Ich würde in der Situation wahrscheinlich genauso handeln. Die Familie kann einen eben noch besser unterstützen als fremde Leute (Babysitter, Nachbarn, etc)!
Was die Fragen angeht, kann ich´s leider nicht sagen ob man Elterngeld bekommt oder nicht. Ich habe mich seitdem wir hier sind, nicht mehr über rechtliche Sachen in Deutschland informiert…
Aber ich denke im Internet (Google etc.) wird man bestimmt einen Haufen Info´s dazu finden…
Grüsse und alles Gute für die Kleine!
wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben könnten Sie sogar von der Schweiz aus Elterngeld beantragen. Ich gehe davon aus, daß Sie alleinerziehend sind, dann haben Sie Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Abzüglich die 4 Monate die Ihre Tochter schon auf der Welt ist bekämen Sie immernoch 10 Monate 300€ Elterngeld und natürlich danach die üblichen Sozialleistungen (Wohngeld usw…)
Mit der Krankenkasse sieht es allerdings schlecht aus. Das müßten Sie mit dem Jobcenter klären. Es gibt, soweit ich weis, eine Grundsicherung.
Wenn Sie in Deutschland eine Familie haben die Sie unterstützen kann, dann würde ich an Ihrer Stelle auch zurück kommen.
Noch was! Seit 01.01.2011 muß man sich Entscheiden zwischen Elterngeld oder ALGII. Ich denke ALGII wäre vielleicht sogar besser, da bekommen Sie UND das Kind einen Grundbetrag der meistens mehr als 300€ ist.
Sobald Sie Elterngeld beantragen fällt ALGII weg und leider wird der Betroffene oft von den Behörden nicht aufgeklärt.
ich habe keine Ahnung was passiert, wenn Sie nach D zurückkehren.
Haben Sie denn keinen Partner der Sie finanziell Unterstützt hier in CH?
Es gibt sicher hilfegruppen in CH für Ihre Situation.
Ich kann Ihnen aber leider keine Angaben machen, das ist nicht mein Wissensgebiet.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter alles erdenklich gute und verbleibe mit besten Grüssen
ich lebe seid 4 jahren in der schweiz und spiele,seid der zu
frühen geburt (25 ssw) meiner tochter, mit den gedanken wieder
zurück nach deutschland zu ziehen.da die ärzte noch nicht
abschätzen können ob sie körperlich oder geistig
beeinträchtigungen hat und wir hier ohne den beistand von
einer oma/opa/tante, ziehmlich allein sind.
Finanziell stehst du dir meines Wissens gerade als Alleinerziehende viel besser in der Schweiz, tipp: unbedingt vorher vergleichen.
ich habe bis kurz vor der geburt 100% in der schweiz
gearbeitet.bekomme jetzt noch 3 1/2 monate mutterschaftsgeld
in der schweiz und würde danach nichts mehr bekommen.
In Deutschland gibt es noch Elterngeld, die Dauer verändert sich stets, meines Wisssens 6 Monate in Anrechnung eines etwaigen Einkommens (Abzüge)
nun meine fragen…
habe ich ein anrecht auf elterngeld?
Soweit du Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bist, ja.
meine tochter wäre dann 4
monate alt.
könnte ich noch was beantragen?!
Kindergeld, Wohngeld oder beim Jobcenter HartzIV
falls du alleine lebst. Achtung Bedarftsgemeinschaft: Falls du zu den Großeltern ziehen würdest müssten diese sich komplett für das Sozialgeld ausziehen, damit du ein paar Kröten evt. bekämst. Daher: Besser selbstständig, eigene Wohnung.
wie würde es aussehen mit einer krankenkasse für die kleine
und mich?
NO Problem, in Deutschland ist die Familienversicherung noch vorhanden und reinkommen ist erleichtert worden.
vielen dank schon mal im vorraus für die antworten!
Konnte nicht schneller, da ich in REha war.
liebe grüße