Bin, anlässlich bei meiner Existenzgründung als Selbständiger (vor 3 Monaten) von der gesetzl. in eine privaten Krankenversicherung gewechselt.
Kann ich, wenn ich nun meine Selbständigkeit wieder aufgebe und mein Gewerbe abmelde, wieder zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Habe ich darauf einen Rechtsanspruch? Oder ist dies an bestimmte Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
Wer weiss da Bescheid? Und wo könnte ich dies nachlesen?
Danke für die Hilfe!
Bin, anlässlich bei meiner Existenzgründung als Selbständiger
(vor 3 Monaten) von der gesetzl. in eine privaten
Krankenversicherung gewechselt.
Kann ich, wenn ich nun meine Selbständigkeit wieder aufgebe
und mein Gewerbe abmelde, wieder zurück in eine gesetzliche
Krankenkasse wechseln?
Dadurch nicht! Dann bist Du Privatier und weiter versicherungsfrei! es sei Du hast kein Einkommen und Deine Frau ist GKV Versichert!
Durch Leistungsbezug (Arbeitslosengeld und Hartz IV) und durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!
Habe ich darauf einen Rechtsanspruch? Oder ist dies an
bestimmte Bedingungen geknüpft?
Ja, Versicherungspflicht oder Familienversicherung!
Wenn ja, an welche?
Wer weiss da Bescheid? Und wo könnte ich dies nachlesen?
Danke für die Hilfe!
www.bmgs.de - Gesetze und Verordnungen - soziale Sicherung - SGB
Dann SGB V - § 5,6,9 und 10!
Thorulf Müller
Hallo,
es sei Du hast kein Einkommen und Deine
Frau ist GKV Versichert!
mich würde hier interessieren, ob da auch die Altersgrenze von 55 Jahren gilt: kann er sich über die Frau wieder gesetztlich versichern, wenn er älter als 55 ist?
Danke.
Gruß
Johannes
Hallo,
sorry, wenn ich mich da evtl. vordrängle - ja, das geht.
Gruss
Günter Czauderna