Zurück zur Kleinunternehmerregelung?

Hallo alle zusammen!

Ich habe folgende Frage:

Jemand ist seit 10 Jahren selbstständig und nach der Kleinunternehmerreglung von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Nun macht derjenige zusätzlich einen kleinen Handel auf und fällt dadurch mit dem Gesamtumssatz in die Umsatzsteuerpflicht. Nun scheitert das zustätzliche Unternehmen und der betreffende geht zukünftig nur noch seiner ersten Tätigkeit nach, die wiederrum nur einen Umsatz weit unter 17.500 EUR erwarten läßt. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass derjenige wieder in die Kleinunternehmerreglung fällt oder muß er in jedem Fall 5 Jahre lang Umsatzsteuer abführen? Wie wäre es, wenn derjenige sein Gewerbe ganz abmeldet, später ein neues Gewerbe anmeldet. Würde er aufgrund des früheren Gewerbes sofort in die Umsatzsteuerpflicht fallen?

Vielen Dank für Eure und Ihre Antworten und

viele Grüße von Frau Nordschmidt

Servus,

Gibt es irgendeine
Möglichkeit, dass derjenige wieder in die
Kleinunternehmerreglung fällt

er ist dann wieder Kleinunternehmer.

Die Bindungsfrist von 5 Jahren gibt es nur, wenn ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert hat. Wenn der Kleinunternehmer in unserem Fall für kein Jahr eine USt-Erklärung mit Werten zur Regelbesteuerung abgegeben hat, in dem er eigentlich unter den Grenzen geblieben ist, geht das schlicht wieder mit Kleinunternehmerbesteuerung weiter, sobald die Grenzen unterschritten sind.

Schöne Grüße

MM

Guten Tag,

man muss lediglich ein Jahr wieder unter der Grenze von 17.500 Euro liegen um wieder unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen, es sei denn man hat optiert, wie ja schon gesagt wurde.

Falls man die Grenze nur geringfügig überschritten hat, führt dies nicht unbedingt zu der Regelbesteuerung. So ist jedenfalls die Auffassung in den entsprechenden Kommentaren.

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort. Darf ich noch einmal nachhaken? Wenn aber nun der Betreffende sich im vergangenen Jahr (z. B. aus Unwissenheit) für die Umsatzsteuer entschieden hat, muß er also 5 Jahre weiter mit Umsatzsteuer arbeiten? Und wie wäre es, wenn er sein Gewerbe abmeldet und im Laufe des Jahres wieder anmeldet. Kann er dann neu mit der Kleinunternehmerregelung starten?

Viele Dank nochmals!

Frau Nordschmidt

Grundsätzlich gilt die 5-Jahresbindung. Unwissenheit wird wohl eher nicht berücksichtigt.

Für die Umsatzsteuer sollte es ziemlich egal sein, wie oft du deinen Betrieb an- und abmeldest. Jedenfalls was die Kleinunternehmerregelung betrifft. Es geht immer um den Gesamtumsatz des Unternehmens. Und Umsatzsteuerrechtlich gibt es immer nur ein Unternehmen, welches die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers beinhaltet. Somit kann man auch nicht für mehrere Betriebe unterschiedliche Umsatzbesteuerung wählen.

Die 5-Jahresbindung soll verhindern, dass jemand ständig zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelversteuererung hin und herwechselt und sich somit steuerliche Vorteile verschafft.