Hallo miteinander,
neulich gab es in einer kleinen Runde eine Diskussion und wir sind auf keinen grünen Zweig gekommen, bzw. es gab differenzierte Meinungen. Neugierhalber wollte ich mal nachfragen, wie es denn in der Praxis ausschauen könnte. Und zwar folgendes:
Käufer „K“ bestellt bei Verkäufer „V“ drei verschiedene Artikel „A“, B" und „C“. Verkäufer informiert den Käufer, dass Artikel „C“ nicht auf Lager sei, und erst bestellt werden müsse, und in 3 Monaten lieferbar wäre. Käufer stimmt zu und bezahlt im Voraus die komplette Summe per Banküberweisung (A+B+C+Steuer+Fracht). Nun liefert der Verkäufer dem Käufer die Artikel A+B. Beim Auspacken bemerkt der Käufer, dass die Artikel gebraucht waren und informiert den Verkäufer und will entweder Preisminderung oder die neuen Verschleißteile der Artikel A+B, damit das Produkt dann wie neu wäre. Verkäufer und Käufer einigen sich darauf, dass die neuen Verschleissteile kostenfrei zugestellt werden. Der Käufer solle doch bitte nach dem Tausch, die gebrauchten Verschleissteile wieder an den Verkäufer zurücksenden. Nun ist der Käufer allerdings mit der ganzen Sache verärgert, und storniert innerhalb 7 Tage den bestellten und bereits bezahlten Artikel „C“. Dies wird auch vom Verkäufer bestätigt. Als der Käufer allerdings die Verschleissteile für A+B per Post erhält, ist ein Brief beigelegt in welchem steht: „Bitte senden Sie uns die gebrauchten Verschleissteile der Artikel A+B wieder zurück. Wir behalten uns vor, den zurückzuüberweisenden Betrag für den stornieren Artikel „C“ zu behalten, bis wir die gebrauchten Verschleissteile von A+B von Ihnen erhalten.“
Nun die Frage: Ist das denn überhaupt möglich? Hat der Verkäufer dieses Recht den zu erstattenden Betrag des stornierten Artikels „C“ einfach einzubehalten? Also ich war der Meinung, er dürfe das nicht, weil die eine Sache mit der anderen nix zu tun hat. Es wurde im voraus für einen ARtikel gezahlt, der fristgerecht wieder storniert wurde. Da muss doch der Kunde sein Geld wieder zurückbekommen. Einige andere aus unserer Diskussionsrunde meinten allerdings, das kann der Verkäufer machen.
Also wie verhält sich das ordnungsgemäß und rechtens? Bin mal echt gespannt.
Danke und Gruss,
Sloop.
