Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung alter Beiträge

Eine BKK möchte alte Beiträge (rückständige Krankenkassenbeiträge aus 2005!) mit der aktuellen Zahlung von Krankengeld aufrechnen. Patient erhät ca.€750,00 insgesamt auf den Monat(30Tage) ausgezahlt. Die BKK hat aber erst, nachdem sich der erkrankte Patient in deren Hauptverwaltung meldete, die Antwort erhalten:„wir rechnen auf“. Hat auch keinen sogen. Auszahlungsschein erhalten!
Wo liegt hier die Existenzminimumgrenze? AN(Arbeitnehmer) hat nur befristeten Arbeitsvertrag bis 30.06.08 und ist seit 18.03.07 ernsthaft erkrankt.

martin4157

Hallo,
sehr spezifische Fragen.
Schau mal auf diesen Link. Vielleicht kann dir dort jemand fachkundige Auskunft geben:
http://www.fwdienste.de/grundlagen/beschwerden/besch…
Gruß

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Ansosnten kann ich dir noch generell empfehlen in den „BUND DER VERSICHERTEN“ einzutreten. Das ist ein SUPER verein-bin schon jahrelang Mitglied, die können dir eventl. auch weiterhelfen.Mußt du allerdings Mitglied werden (20€-30€p.A). Die sich wirklich lohnen-auch für andere Versicherungen -oder Probleme
http://www.bundderversicherten.de/run.asp
Gruß

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