Zurückbehaltungsrecht und Urlaub

Hallo,

wenn jemand seit 2 Monaten kein Gehalt mehr bezahlt bekommen hat und daraufhin seinem Arbeitgeber mitteilt, daß er von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, paßt das ja soweit noch.

Wie ist das aber, wenn nun - während dieser Zeit - also noch im Zurückbehaltungsrecht - ein Urlaub gebucht ist? Teilt man dann dem AG einfach mit, daß man jetzt in der Zeit von … bis… sein Zurückbehaltungsrecht aussetzt und Urlaub nimmt? Denn während der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts währe ja nach Zahlung die umgehende Wiederaufnahme der Arbeit nötig?

Nehmen wir einmal an, daß es ein kleiner Betrieb ist, in dem es keine Urlaubsanträge gibt, die bewilligt werden, sondern der Urlaub bislang einfach immer so nach kurzfristiger mündlicher Abspreche genommen wurde.

Ach ja - der AN hat natürlich noch seinen vollen Jahresurlaubsanspruch, weil es diesen bislang nicht nehmen konnte (es gibt eigentlich sogar noch fast 25 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr!)

Hallo

Wie ist das aber, wenn nun - während dieser Zeit - also noch
im Zurückbehaltungsrecht - ein Urlaub gebucht ist? Teilt man
dann dem AG einfach mit, daß man jetzt in der Zeit von …
bis… sein Zurückbehaltungsrecht aussetzt und Urlaub nimmt?

Wenn der Urlaub nachweislich genehmigt ist (mündlich geht auch), trittst Du ihn einfach an.

Denn während der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts währe ja
nach Zahlung die umgehende Wiederaufnahme der Arbeit nötig?

Trotzdem bleibt Urlaub Urlaub.

Nehmen wir einmal an, daß es ein kleiner Betrieb ist, in dem
es keine Urlaubsanträge gibt, die bewilligt werden, sondern
der Urlaub bislang einfach immer so nach kurzfristiger
mündlicher Abspreche genommen wurde.

Dann solltest Du damit beginnen, den Urlaub schriftlich zu beantragen und bei Nichtgenehmigung mußt Du ihn eben einklegen oder per einstweiliger Verfügung sichern.

(es gibt eigentlich sogar noch fast 25 Tage Resturlaub
aus dem Vorjahr!)

Das wage ich zu bezweifeln. Rechtlich gesehen sind die futsch, wenn der AG Dir das nicht schwarz auf weiß bestätigt hat, daß er sie so lange überträgt.

Gruß,
LeoLo

…da ist wohl das Problem:

  • wie soll dieser „Nachweis“ funktionieren?
  • das wird wohl nicht „wirklich“ klappen…

…und - auf wann sollte ich den Urlaub beantragen?
im Moment weiß ja niemand, wie lange ich wohl noch zuhause bleiben werde… und - wenn der November rum ist, sind auch meine 3 Monate Insolvenzausfallgeld rum… habe ja schon bei meiner Krankenkasse angerufen und einen Tip gegeben - und nachgefragt, ob die nicht Insolvenz anmelden wollen.

…ist mir schon klar, daß der alte Urlaub rechtlich nicht haltbar ist. Aber dann bleiben mir doch zumindest die vollen 30 Tage für dieses Jahr - oder?

Hallo

…da ist wohl das Problem:

  • wie soll dieser „Nachweis“ funktionieren?
  • das wird wohl nicht „wirklich“ klappen…

Wenn es nicht klappt, dann mußt Du es erst versuchen und dann klagen

…und - auf wann sollte ich den Urlaub beantragen?

Auf dann, wann Du Urlaub machen willst.

…ist mir schon klar, daß der alte Urlaub rechtlich nicht
haltbar ist. Aber dann bleiben mir doch zumindest die vollen
30 Tage für dieses Jahr - oder?

Zumindest scheint es so, wenn das AV nicht vorher endet und zum Beispiel eine Zwölftelung bzgl Urlaubsanspruch vereinbart ist. Benatrage doch einfach gleich die ganzen 30 Tage.

Gruß,
LeoLo

nun ja - ich meine grundsätzlich dürfte es ja kein Problem sein, bin ja im Moment so oder so zuhause. Die Frage war ja: soll ich den AG informieren, einfach gehen, oder wie?
sollte das Geld (was ich eigentlich eher nicht glaube) bis dahin noch kommen, kann ich ja in Urlaub „wechseln“. Aber so - während der Zurückbehaltungszeit einfach gehen?

Mit dem Urlaub beantragen ist es ja auch so eine Sache. Ich weiß ja nicht, wie lange ich noch das Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen kann. Ich wäre doch dumm, wenn ich jetzt Urlaub beantragen würde - was ich ja eigentlich fast für den Rest des Jahres könnte, obwohl ich noch Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann - oder?

Hallo

Die Frage war ja:
soll ich den AG informieren, einfach gehen, oder wie?

Weder noch. Du mußt den Urlaub ganz normal beantragen und er muß ihn genehmigen.

Mit dem Urlaub beantragen ist es ja auch so eine Sache. Ich
weiß ja nicht, wie lange ich noch das Zurückbehaltungsrecht in
Anspruch nehmen kann. Ich wäre doch dumm, wenn ich jetzt
Urlaub beantragen würde - was ich ja eigentlich fast für den
Rest des Jahres könnte, obwohl ich noch Zurückbehaltungsrecht
geltend machen kann - oder?

Ich denke, Du hast Urlaub gebucht? Dann stellt sich die Frage doch gar nicht, wenn Du nicht plötzlich feststellen willst, daß Du gar nicht in den Urlaub kannst, weil der AG auf Deine Arbeitskraft zurückgreifen will.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Die Frage war ja:
soll ich den AG informieren, einfach gehen, oder wie?

Weder noch. Du mußt den Urlaub ganz normal beantragen und er
muß ihn genehmigen.

ah ja - also schicke ich ihm einfach jetzt während ich zuhause bin (aufgrund des Zurückbehaltungsrechts) ein Fax und teile ihm mit, daß ich von … bis … in Urlaub gehe. Richtig?!

Mit dem Urlaub beantragen ist es ja auch so eine Sache. Ich
weiß ja nicht, wie lange ich noch das Zurückbehaltungsrecht in
Anspruch nehmen kann. Ich wäre doch dumm, wenn ich jetzt
Urlaub beantragen würde - was ich ja eigentlich fast für den
Rest des Jahres könnte, obwohl ich noch Zurückbehaltungsrecht
geltend machen kann - oder?

Ich denke, Du hast Urlaub gebucht? Dann stellt sich die Frage
doch gar nicht, wenn Du nicht plötzlich feststellen willst,
daß Du gar nicht in den Urlaub kannst, weil der AG auf Deine
Arbeitskraft zurückgreifen will.

klar habe ich Urlaub gebucht - aber nur 1 Woche. Ich habe aber doch eigentlich noch einen restlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, wenn man das so sieht. Das war auf diesen Restanspruch bezogen.

Gruß Jürgen

Hallo

Weder noch. Du mußt den Urlaub ganz normal beantragen und er
muß ihn genehmigen.

ah ja - also schicke ich ihm einfach jetzt während ich zuhause
bin (aufgrund des Zurückbehaltungsrechts) ein Fax und teile
ihm mit, daß ich von … bis … in Urlaub gehe. Richtig?!

Nein, Du schickst ihm einen Brief oder ein Fax, in welchem Du den Urlaub von … bis beantragst und um eine Urlaubsgenehmigung bis zum … bittest.

Gruß,
LeoLo