zurückbuchen einer überweisung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo

ich bräuchte dringend eine Lösung und zwar habe ich am
31.05.10 eine überweisung betätigt (sparda bank).

der jenige stammte vom inserat und wollte eine kosole verkaufen. nun habe ich überwiesen aber nichts erhalten.

was kann ich tun damit ich mein geld zurückbekomme
kann die bank das zurückbuchen?

danke im voraus

mfg h.schmid

Hallo,

ist nicht mein spezialgebiet, jedoch kann die bank buchungen zurückholen, aber nur mit einverständnis des kontoinhabers …

wird als schwierig.

gruss

dirk

Mit der Gutschrift auf dem Konto hat die Bank keine Möglichkeit mehr das Geld zurück zu buchen. Du kannst jetzt nur noch zivilprozessrechtlich vorgehen.

kann die bank trotzdem den kontakt herstellen?
wenn nicht also zur polizei mit seinen kontodaten?

Mit der Gutschrift auf dem Konto hat die Bank keine
Möglichkeit mehr das Geld zurück zu buchen. Du kannst jetzt
nur noch zivilprozessrechtlich vorgehen.

danke für die info
also muss ich die bankdaten der polizei mitteilen und
ist es egal seit wann ich es überwiesen habe?

Die Polizei kann da nichts machen. Hier ist gerichtlich vorzugehen. Am besten mit einem Anwalt.

Aus welchen Gründen verweigert denn der Empfänger die Rückzahlung? Eine Konsole zu versenden geht ja nur über ein Paket, i.d.R. mit Paketverfolgung. Ich gehe also davon aus, daß er das Paket garnicht erst losgeschickt hat. Damit ist das ein Fall von ungerechtfertigter Bereicherung und kann zivilprozessrechtlich eingeklagt werden. Wenn er die Konsole allerdings ohne Pakteverfolgung verschickt hat, musst Du ihm nachweisen, daß er es garnicht losgeschickt hat, was faktisch nicht möglich ist. Damit hättest Du keine Möglichkeit wieder an das Geld zu kommen.

Soweit ich weiß ist das nicht möglich. Es wäre bestimt möglich eine Strafanzeige wegen Betruges zu stellen, und dann mit Glück über einen Anwalt die Adresse raus zu finden um das Geld einzuklagen.

mfg

Tom S.

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Hallo,

die Bank kann Ihnen dabei leider nicht helfen. Sie darf nicht zurückbuchen, da sie keine Kontoverfügungsmacht über das andere Konto hat. Solange der Geschäftspartner keinen Auftrag erteilt (seiner Bank) geht nichts. Eine Lastschrift ist auch nicht möglich, da der Geschäftspartner eine sog. „Einzugsermächtigung“ erteilen muss. Wenn Sie Pech haben und sich Ihr Geschäftspartner nicht rührt, dann bleibt nur der Weg über den Anwalt.

MfG

K. Schroth

der jenige stammte vom inserat und wollte eine kosole
verkaufen. nun habe ich überwiesen aber nichts erhalten.

was kann ich tun damit ich mein geld zurückbekomme
kann die bank das zurückbuchen?

____________
das probelm ist das die letzte mail war das er sie verschicken wollte nachdem er das geld erhalten hat , nach der mail kam nichts mehr.

also wäre deine meinung das ich dem anwalt die kontodaten geben sollte?

Hallo Herr Schmid,

über die Bank haben Sie leider keine Möglichkeit, das Geld zurück zu erhalten. Sobald Ihre Überweisung auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, hat auch Ihre Bank rechtlich keine Möglichkeit mehr, das Geld zurück zu fordern.

An Ihrer Stelle würde ich dem Verkäufer nochmal eine Frist zur Lieferung stellen (z.B. 7 Tage). Am besten gleich androhen, dass die Sache einem Rechtsanwalt übgergeben wird, falls erneut nicht geliefert wird oder das Geld nicht zurück erstattet wird. Auch eine mögliche Anzeige wegen Betrug androhen. Vielleicht wirkt das schon Wunder…

Viel Erfolg!
Michael

Hallo,
leider ist es heute, 10.06.10, für einen Überweisungsrückruf zu spät.
Du solltest den Verkäufer ansprechen und wenn Du den Artikel nicht bekommst zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

Gruß
Andreas

das glaube ich leider nicht das da was wird. weil er schreibt gar nichts mehr zurück geht nur noch wie sie gesagt haben über ein anwalt

meinen sie sie können was anfangen oder recherchieren wenn ich ihnen die bankdaten geben würde?

Bevor Du zum ANwal gehst solltest Du Dir über die Kosten un Erfolgschancen klar sein. Eine Erstberatung würde ich bei der Streitsumme einer Konsole so bei ca. 50 € sehen. Diese musst Du grundsätzlich erstmal zahlen. Diese 50 € siehst Du aber nur wieder, wenn Du vor Gericht ziehst und der Gegner verliert und dazu verurteilt wird auch Deine Kosten zu tragen. Sollte der Gegner vor einer Gerichtsverhandlung einlenken und Dir das Geld erstatten bzw. die Konsole liefern ist es Verhandlungssache, ob Du die 50 € erstattet bekommst. Im schlechtesten fall musst Du wegen der Anwaltskosten vor Gericht ziehen.

Aus Deiner Frage, ob Du die Kontonummer dem Anwalt übergeben sollst, schließe ich, daß Du keine Adresse von dem Verkäufer hast. Diese ist natürlich für den Anwalt Grundlage um ein Schreiben und später eine Klageschrift zu adressieren. Es besteht zwar die Möglichkeit, über die Kontoführende Bank die Adressdaten rauszubekommen, aber das dauert, weil Banken berechtigterweise Adressdaten von Kunde nur in ganz besonderen Fällen herausgeben. Ausserdem besteht immer die Gefahr, daß auch die Adressdaten bei der Bank veraltet sind.

Letztendlich kenne ich von dem Fall viel zu wenig um hier eine Aussager treffen zu können, ob sich ein Gang zum Anwalt lohnt. Ich weise noch daraufhin, daß ich für juristische Angelegenheiten auch nicht der richtige Ansprechpartner bin. Die Ursprungsfrage war eine bankfachliche Frage, die ich auch ohne Probleme beantworten kann. Jetzt trifften wir aber in den juristischen Bereich ab, von dem ich kein fundiertes Wissen habe. Hier solltest Du nochmal einen anderen Fachmann ansprechen.

Hi,

banktechnisch gibt es da keine Lösung. Wenn das Geld einmal bei dem Empfänger auf dem Konto gutgeschrieben wurde, dann darf die Bank das nicht mehr ohne die Einwilligung des Kontoinhabers transferieren.

Mein Tipp: Falls der Verkäufer nicht auf Ansprachen (Telefon, Email) reagiert zeige ihn sofort bei der Polizei an. Vllt. hast du damit dann Erfolg. Tendenziell würde ich aber schonmal damit rechnen das du das Geld nicht wieder siehst.

VG
dicInvest

Leider nein. Mit den Bankdaten kann ich nichts anfangen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo

da du die überweisung selbst getätigt hast, kannst du das geld leider nicht zurück holen.
würde ihm eine email schreiben und ihm eine frist setzen bis wann die ware bei da sein soll ansonsten würde ich ihm damit drohen anzeige wegen betruges bei der polizei zu erstatten.
da ich einen ähnlichen fall hatte, mußte ich schon anzeige bei der polizei erstatten.

gruß corsalady59

hey
ist es egal vom zeitablauf her weil es war am 31.05.10
kann ich da trotzdem zur polizei gehen und anzeige erstatten , wenn ja bringt es dann was den ich habe nur die bankdaten von ihm , mehr nicht. er reagiert ja nicht mehr. oder eher anwalt? mfg

Das Geld ist weg. Da hast Du keine Chance mehr.

hallo

du kannst jeder zeit zur polizei gehen. ein anwalt kostet nur unnötig geld und das einzige was er denke ich macht ist ein brief auf setzten.
wenn du namen hast und noch den ort gibts keine probleme denke aber die polizei hat die möglichkeit über bankdaten die vollständige adresse raus zu bekommen.
da ich einen ähnlichen fall hatte hat mir ein anwalt den tip mit der polizei gegeben.
soviel mir bekannt ist läuft solltest du nichts unternehmen die frist nach 2 jahren ab.

gruß corsalady59

Das Geld ist weg. Da hast Du keine Chance mehr.


ja stimmt ging nichts mehr bank gab keine auskunft.
anwalt braucht adresse
und polizei braucht sie auch

aber kurze frage noch wenn das gleiche geschied nur bei
PAYPAL passiert da auch was? ok das geld geht zurück wenn der jenige sich von der geschickten paypal nachricht nicht meldet in 1 woche. aber was geschied danach??? käufer bekommt das geld gutgeschrieben und weiter?

danke