Zurückfordern der Kaution vom Vermieter

Hallo allerseits,
angenommen, die Wohnungsübergabe der alten Wohnung erfolgte am 20.12. und ein Anruf Anfang Februar beim ehemaligen Vermieter, wo denn die bisher nicht zurückgezahlte Kaution geblieben sei, würde mit „Wir müssen von diesem Geld noch die Entkalkung des Boilers bezahlen“ (ist das rechtmäßig?) beantwortet: Wie lange müßte man denn jetzt tatsächlich noch auf die Kaution warten? Und wie müßte ein Brief formuliert werden (worauf müßte geachtet werden), der die Kaution einfordert?

Danke für Eure Hilfe!

Hallo,

üblicherweise kann der Vermieter bis sechs Monate nach dem Auszug des Mieters mit der Abrechnung der Kaution warten sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Nun erhebt sich hier die Frage, ob es eine Wohnungsübergabe gegeben hat und weshalb der Vermieter die Entkalkung vornehmen will. Vor allem, war diese vereinbart, in welchem Rhythmus, wer hat jeweils den Auftrag erteilt und wann wurde zuletzt entkalkt. Bitte beantworten, denn ohne diese Hinweise kann man keine Antwort geben.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dankeschön! Anbei ein paar Anmerkungen:

Eine Wohnungsübergabe mit einer schriftlichen Bestätigung gab es am 20.12.2004. Die Vermieterin hat zwei Wochen nach der Übergabe per Sms erklärt, daß noch eine Entkalkung gemacht werden und daß der Mieter dafür bezahlen müsse. Angeblich sei dies gesetztlich so vereinbart; es stand allerdings nicht im Mietvertrag drin.

Die Entkalkungen wurden jedes Jahr gemacht. Der Mieter bekam einfach eine Meldung, daß die Firma an einem bestimmten Tag vorbeikommen würde; zum letzten Mal in Juni 2004. Danach kam jedes Mal eine Rechnung um die 50 Euro an den Mieter, die er bezahlt hat.

Hallo,

üblicherweise kann der Vermieter bis sechs Monate nach dem
Auszug des Mieters mit der Abrechnung der Kaution warten
sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Nun erhebt sich hier die Frage, ob es eine Wohnungsübergabe
gegeben hat und weshalb der Vermieter die Entkalkung vornehmen
will. Vor allem, war diese vereinbart, in welchem Rhythmus,
wer hat jeweils den Auftrag erteilt und wann wurde zuletzt
entkalkt. Bitte beantworten, denn ohne diese Hinweise kann man
keine Antwort geben.

Gruss Günter

Dankeschön! Anbei ein paar Anmerkungen:

Eine Wohnungsübergabe mit einer schriftlichen Bestätigung gab
es am 20.12.2004. Die Vermieterin hat zwei Wochen nach der
Übergabe per Sms erklärt, daß noch eine Entkalkung gemacht
werden und daß der Mieter dafür bezahlen müsse. Angeblich sei
dies gesetztlich so vereinbart; es stand allerdings nicht im
Mietvertrag drin.

Die Entkalkungen wurden jedes Jahr gemacht. Der Mieter bekam
einfach eine Meldung, daß die Firma an einem bestimmten Tag
vorbeikommen würde; zum letzten Mal in Juni 2004. Danach kam
jedes Mal eine Rechnung um die 50 Euro an den Mieter, die er
bezahlt hat.

Hallo Annika,

hier besteht kein Problem mehr. Zwar dürfte wohl die Wartung im Mietvertrag nicht vereinbart sein. Durch die seit Jahren erfolgte Zahlung dieser Wartung ist jedoch eine Vertragsänderung stillschweigend erfolgt. Dies beduetet, dass der Mieter diese Kosten tragen muss. Nur sollte er jetzt die Vermieter aufforden die Wartung vornehmen zu lassen und nicht abzuwarten, bis für einen Nanchmieter eine Wartung fällig wäre, die jedoch dem Vormieter belastet wird.

Gruss Günter

Hallo,

üblicherweise kann der Vermieter bis sechs Monate nach dem
Auszug des Mieters mit der Abrechnung der Kaution warten
sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Nun erhebt sich hier die Frage, ob es eine Wohnungsübergabe
gegeben hat und weshalb der Vermieter die Entkalkung vornehmen
will. Vor allem, war diese vereinbart, in welchem Rhythmus,
wer hat jeweils den Auftrag erteilt und wann wurde zuletzt
entkalkt. Bitte beantworten, denn ohne diese Hinweise kann man
keine Antwort geben.

Gruss Günter

hier besteht kein Problem mehr. Zwar dürfte wohl die Wartung
im Mietvertrag nicht vereinbart sein. Durch die seit Jahren
erfolgte Zahlung dieser Wartung ist jedoch eine
Vertragsänderung stillschweigend erfolgt. Dies beduetet, dass
der Mieter diese Kosten tragen muss. Nur sollte er jetzt die
Vermieter aufforden die Wartung vornehmen zu lassen und nicht
abzuwarten, bis für einen Nanchmieter eine Wartung fällig
wäre, die jedoch dem Vormieter belastet wird.

Ok! Dürfte man dem Vermieter denn nun in einem Brief eine Frist setzen? Und welche wäre die? Ist in den Brief auch extra reinzuschreiben, daß er die Kaution plus Zinsen überweisen soll?

Das sollten die letzten Fragen sein… :wink: Danke!

Hallo,
dem Vermieter eine Frist zum 31.03.05 setzen und auffordern, die Nebenkostenabrechnung und sonstige Forderungen mit der Kaution abzurechnen.
Gruß
Günter

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