Zurückforderung von Sparbucheinlagen des Kindes

Es wurden vor ca. 2 Jahren Geld von einem neutralem Sparbuch auf ein bestehendes Führerscheinkonto (eröffnet vom Vater mit Unterschrift der Mutter - beide voneinander geschieden, aber sorgeberechtigt) des Sohnes von der Mutter eingezahlt. Zudem nahm die Mutter die Einzahlung des Konfirmationsgeldes vor, sowie weitere monatliche Zahlungen. Dies diente der optimalen Verzinsung des gesparten Geldes für den bevorstehenden Führerschein und eventl. Unterstützung in Form eines Kleinwagens bzw. späterer Wohnungseinrichtungen, etc.
Der Vater legte jedoch eine Klausel fest, dass nur mit seiner Zustimmung das Geld abgehoben werden durfte.
Nun möchte die Mutter das komplett von ihr eingezahlte Geld wieder auf ein normales Sparbuch legen, damit für den Führerschein eine bessere Verfügung stattfinden kann. Kann sie das selbst eingezahlte Geld inkl. des Konfirmationsgeldes für das Kind zurück fordern?

Hallo

Es wurden vor ca. 2 Jahren Geld von einem neutralem Sparbuch …

Was heißt denn hier ‚neutrales Sparbuch‘? Gehört es niemandem? Beiden Eltern? Oder dem Sohn?

Viele Grüße

Hallo,

was soll bitte ein „Führerscheinkonto“ sein ??..

Entweder ist es ein Sparbuch mit Fantasienamen oder ein Girokonto.

Ist aber auch im Prinzip egal, weil der Kontoinhaber darüber verfügen kann,was in diesem Falle der Jugendliche wäre.

Rechtlich gesehen benötigen Jugendliche von 8 bis 17 Jahren nur die Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten (Eltern) zur Eröffnung eines Spar-oder GIrokontos.
Danach können sie aber selber über das Konto verfügen…

Der Vater legte jedoch eine Klausel fest, dass nur mit seiner
Zustimmung das Geld abgehoben werden durfte.

  1. Wie genau darf ich mir das vorstellen? Wo steht diese Klausel? Für wen ist sie gültig?

Nun möchte die Mutter das komplett von ihr eingezahlte Geld
Kann sie das selbst eingezahlte Geld inkl. des Konfirmationsgeldes für
das Kind zurück fordern?

  1. Wieso ‚zurück‘? Zurück von der Bank? Das bringt mich zu der ersten Frage: Inwiefern könnte die genannte Klausel hier Schwierigkeiten bereiten?