Hallo,
bei mehrstöckigen Häusern in der Stadt ist das oberste Geschss häufig zurückgebaut, so dass eine umlaufende Galerie entsteht. Warum eigentlich?
Grüße
Carsten
Hallo,
bei mehrstöckigen Häusern in der Stadt ist das oberste Geschss häufig zurückgebaut, so dass eine umlaufende Galerie entsteht. Warum eigentlich?
Grüße
Carsten
Kein Vollgeschoss. Wichtig, wenn die Geschossigkeit festgelegt wurde.
Abstandsfläche. Zusätzliche Wohnfläche, wenn die Abstandsflächentiefe bereits ausgelutscht.
Schöner Wohnen. Vorstandsetage mit eigenem Balkon. Wohnen über den Dächern (Penthouse)
Architektur. Besonderheit der Architektur.
vnA
Also, dass das als Balkon benutzt wird, habe ich, vor allem an viel befahrenen Straßen, nur ganz selten gesehen. Ich meinte bei der Frage normale Mietshäuser, keine Firmenzentralen. Wenn die ein Penthaus oder Terasse drauf haben, sind die auch größer und attraktiver gebaut, nicht eine schmucklose schmale Galerie.
Mir ist jetzt nicht wirklich eine derartige Bebauung vor Augen.
Was es noch sein könnte: Fluchtbalkon zum Anleitern durch die Feuerwehr. Oder Grenzen der Bebaubarkeit wegen Erreichen der zulässigen GFZ. Oder Stadtplanung: Maximale Gebäudehöhe.
vnA
Hallo,
in Gegenden, die in einem Bebauungsplangebiet liegen, ist häufig die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Höher darf man dann nicht bauen. Ein zurückgesetztes Geschoss (auch Staffelgeschoss genannt) hat dann max. die Hälfte der Wohnfläche eines Vollgeschosses und gilt nicht als solches. Damit erhöht man also die max. zulässige Wohnfläche.
In Gebieten des sog. §34 BauGB muss man ähnlich bauen wie die Gebäude links und rechts daneben. Dann gilt das gleiche.
Da das Satteldach wegen des erhöhten Bauaufwands und der schlechteren Raumausnutzung zunehmend ausser Mode kommt, finden sich neben solchen Häusern auch immer wieder mal zurückgesetzte Pult- oder Flachdächer. Die sind dann ab und an auch mal links unr rechts neben den Nachbarhäusern zurückspringend, um zum einen wegen ggf. nicht passenden Höhenverhältnissen Nachbareinblicke oder zu wuchtige Baukörpereindrücke (AKA Verschattung) zu vermeiden und zum anderen wegen der „nicht passenden“ Giebelwände oder der nötigen Abwasseranlagen an den Rändern der Satteldächer Arbeiten zu ermöglichen.
Ein letzter Grund sind Abstandflächen oder Ausnutzungskoeffizienten planungsrechtlicher Herkunft. Das hängt aber im wesentlichen ebenfalls mit der Vollgeschosshöhe zusammen.
Gruß vom
Schnabel