zurückgelassener Krams

Hallo,

angenommen, ein Mietverhältnis ist beendet und die Mieterin ausgezogen.
Weil die Mieterin weit weg zieht, ist der Vermieter einverstanden, einige Möbel zu entsorgen.
Nun findet sich aber eine Kiste mit Dingen, die dem Ehemann der Mieterin gehören. Der Ehemann war nie Vertragspartner des Vermieters und hat auch nicht in der Wohnung gewohnt.
Auf die Aufforderung des Vermieters, die Sachen abzuholen, reagiert der Ehemann nicht.
Darf der Vermieter diese Sachen entsorgen, bzw. wie muss er vorgehen, um auf der sicheren Seite zu sein?

Vielen Dank für Antwort

Grüsse

Jörg

Hallo,
man sollte die betreffende Person anschreiben (mit Nachweis, am besten Einschreiben/Rückschein), Frist setzen, bis zu der die Gegenstände abgeholt werden können und darauf hinweisen, dass nach Ablauf der Frist die Gegenstände (kostenpflichtig) entsorgt werden.