Zurückhalten der Mietkaution

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Verfahrens bei der Rückgabe einer Mietkaution.
Seit über einem halben Jahr warte ich nun auf die Rückgabe des letzten Teils der Mietkaution. Argument der Hausverwaltung: Abrechnung der Nebenkosten im Frühjahr nach Auszug. Damit man dem Geld nicht hinterherläuft, wird ein Teil einbehalten. Meines Wissens darf dieses Zurückhalten nur max. ein halbes Jahr dauern. Stimmt das und weiß jemand Urteile (Aktenzeichen) oder die entsprechenden Paragraphen?
Vielen Dank für evtl. Antworten!
Thomas Grünter

Meines Wissens darf dieses
Zurückhalten nur max. ein halbes Jahr
dauern.

Werden Sie dort mal etwas lauter - denn die
Hausverwaltung kennt die 6-Monatsfrist auch und muß nach 6 Mon. zahlen + Zinsen!!!

Stimmt das und weiß jemand
Urteile (Aktenzeichen) oder die
entsprechenden Paragraphen?

Auch die kennt die Hausverwaltung - doch es ist einfach für die H. bequemer, weil sie ihr Geld schon hat!

Vielen Dank für evtl. Antworten!
Thomas Grünter

Viele Grüße
Heinz

Hallo, die Amtsrichter sehen es unterschiedlich. Die Variante der Verwaltung ist nicht verkehrt.
BB

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