Er hat eine Leistung erbracht, richtig, aber er hat auch
Leistungen berechnet, welcher er nicht erbracht hat und welche
Vertraglich auch überhaupt nicht abgedeckt sind
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind zu bezahlen, die anderen nicht. Um welche Art Leistungen geht es denn?
Wie siehts aus mit dem Zurückbehaltungsrecht?
Wofür? Mangelhafte Leistung, die den vertraglichen Leistungsteil betreffenden Leistungen?
Ist der Rest wirklich unstrittig?
Ja ist er.
Dann sind diese auch nicht zu bezahlen.
Klar können Fehler bei der Rechnungserstellung auftreten, aber
trotz reklamation des Kunden erfolgte keine korrigierte
Rechnung oder eine Gutschrift.
Der Kunde muss auch nur den unstrittigen/gerechtfertigten Anteil zahlen. Auch steuerrechtlich wird nur die Zahlung, nicht der Rehcnungsbetrag berücksichtigt.
Das heißt das die forderung
nach wie vor aufrecht erhalten wird, obwohl sie nachweislich
falsch ist. Kann man hier nicht von Ungerechtfertigte
Bereicherung im sinne des BGB sprechen?
Wenn dieser Anteil nicht bezahlt wird, trifft ungerechtfertigte Bereicherung nicht zu. Außer es handelt sich möglicherweise um zusätzliche Forderungen/Leistungen, die über den Vertrag hinaus erbracht wurden/werden mussten. Dann wäre nochmal die Frage nach Art der Leistungen und evtl. Vertrag relevant.
Der Kunde hat den
Lieferanten auf die Fehlerhafte Rechnung aufmerksam gemacht
und um korrektur gebeten, welche aber nicht erfolgt ist
Ist auch nicht erforderlich. Gerechtfertigte Forderungen bezahlen, über den Rest muss sich der Leitungserbringer erstmal Gedanken machen.
Gruß
Der Franke