hallo zusammen,
mal angenommen bei mietvertragsabschluss wird vereinbart,
dass die kautionszahlung in zwei teilbeträgen bezahlt wird.
erster teilbetrag bei einzug, restbetrag am 1. des nächsten monats
der mieter stellt mängel an der wohnung fest:
eine türklinke löst sich komplett bei schliessen der tür
wasserdruck der toilette ist relativ schwach (evtl. kalkablagerungen)
ein fenster bleibt nicht geöffnet, sondern schliesst sich langsam,
also muss eingestellt werden
VM, der sich geschäftlich für 3 wochen im ausland befindet, lässt duch seine frau mitteilen, dass die mängel nach rückkehr sofort beseitigt werden, nachdem dafür keine teuren handwerker benötigt würden.
der mieter will den restmietkautionsbetrag nicht bezahlen bevor
die mängel beseitigt sind
nach meinem wissen ist die kautionszahlung von keinerlei
gegenleistung des VM abhängig, sodass der mieter doch in verzug ist, oder?
meiner meinung nach ist der mieter nicht ganz flüssig denn die
mietzahlung steht auch noch aus
VM hat schriftlich die miete sowie kautionsrestzahlung
angemahnt und in zahlungsverzug gesetzt
meine frage an euch, ist meine meinung zutreffend und
ab wann kann man den rest der kaution mittels mahnbescheid
geltend machen.
liebe grüße aus bayern/nürnberg
Karin
DANKE im voraus