zurückhaltung der restkautionszahlung

hallo zusammen,

mal angenommen bei mietvertragsabschluss wird vereinbart,
dass die kautionszahlung in zwei teilbeträgen bezahlt wird.

erster teilbetrag bei einzug, restbetrag am 1. des nächsten monats

der mieter stellt mängel an der wohnung fest:

eine türklinke löst sich komplett bei schliessen der tür

wasserdruck der toilette ist relativ schwach (evtl. kalkablagerungen)

ein fenster bleibt nicht geöffnet, sondern schliesst sich langsam,
also muss eingestellt werden

VM, der sich geschäftlich für 3 wochen im ausland befindet, lässt duch seine frau mitteilen, dass die mängel nach rückkehr sofort beseitigt werden, nachdem dafür keine teuren handwerker benötigt würden.

der mieter will den restmietkautionsbetrag nicht bezahlen bevor
die mängel beseitigt sind

nach meinem wissen ist die kautionszahlung von keinerlei
gegenleistung des VM abhängig, sodass der mieter doch in verzug ist, oder?

meiner meinung nach ist der mieter nicht ganz flüssig denn die
mietzahlung steht auch noch aus

VM hat schriftlich die miete sowie kautionsrestzahlung
angemahnt und in zahlungsverzug gesetzt

meine frage an euch, ist meine meinung zutreffend und
ab wann kann man den rest der kaution mittels mahnbescheid
geltend machen.

liebe grüße aus bayern/nürnberg

Karin

DANKE im voraus

hallo zusammen,

mal angenommen bei mietvertragsabschluss wird vereinbart,
dass die kautionszahlung in zwei teilbeträgen bezahlt wird.

erster teilbetrag bei einzug, restbetrag am 1. des nächsten
monats

der mieter stellt mängel an der wohnung fest:

eine türklinke löst sich komplett bei schliessen der tür

wasserdruck der toilette ist relativ schwach (evtl.
kalkablagerungen)

ein fenster bleibt nicht geöffnet, sondern schliesst sich
langsam,
also muss eingestellt werden

VM, der sich geschäftlich für 3 wochen im ausland befindet,
lässt duch seine frau mitteilen, dass die mängel nach rückkehr
sofort beseitigt werden, nachdem dafür keine teuren handwerker
benötigt würden.

der mieter will den restmietkautionsbetrag nicht bezahlen
bevor
die mängel beseitigt sind

nach meinem wissen ist die kautionszahlung von keinerlei
gegenleistung des VM abhängig, sodass der mieter doch in
verzug ist, oder?

meiner meinung nach ist der mieter nicht ganz flüssig denn die
mietzahlung steht auch noch aus

VM hat schriftlich die miete sowie kautionsrestzahlung
angemahnt und in zahlungsverzug gesetzt

meine frage an euch, ist meine meinung zutreffend und
ab wann kann man den rest der kaution mittels mahnbescheid
geltend machen.

Man mahnt an
weist darauf hin, daß das nicht erlaubt ist
setzt ein Zahlungsziel fest für die ausstehende Miete und die Kautionsrate.
droht mit der Kündigung wenn die Miete in Zukunft nicht pünktlich überkommt
Weist darauf hin, daß das nichtzahlen der Kaution ein Vertragsverstoss ist der nicht hingenommen wird.

Im Wiederholungsfall kündigt man ordentlich wegen mehrfachen Vertragsverstoß trotz Abmahnung mit Kündigungsandrohung.

Wolfgang

liebe grüße aus bayern/nürnberg

Karin

DANKE im voraus