Zurückrollen am Hang auf anderes Fahrzeug..Schuld?

Hallo Forum!

Mal angenommen, man führe aus einer Tiefgarage heraus und würge seinen Wagen auf der steil ansteigenden Rampe ab.

Nun versuche man, das Fahrzeug wieder in Gang zu bringen und rolle dabei versehentlich ein kleines Stück zurück.

Wenn der Hintermann nun schon ziemlich dicht dahinterstünde, und der Abwürger ihm draufrollen würde, wie verhielte es sich dann mit der Schuldzuweisung?

50:50?
Oder wie es früher hieß „wer zu wenig Abstand hat, hat Schuld“?

Schon mal schönen Dank,
Angelika

Hallo!

Oder wie es früher hieß „wer zu wenig Abstand hat, hat
Schuld“?

Hieß es früher so? Ich habe schon Schwierigkeiten, an 50:50 zu glauben. Der Abstand müßte dafür schon ganz schön niedrig sein. „Halber Tacho“ bei 0 km/h ist nunmal 0 Meter…

Oder wie es früher hieß „wer zu wenig Abstand hat, hat
Schuld“?

Ich würde sagen, wer zurückrollt hat Schuld. Der Hintermann kann nicht ahnen, dass der Vordermann das Auto abwürgt.

Hallo,

Oder wie es früher hieß „wer zu wenig Abstand hat, hat
Schuld“?

Ich würde sagen, wer zurückrollt hat Schuld. Der Hintermann
kann nicht ahnen, dass der Vordermann das Auto abwürgt.

Wenn sich beide einig sind, daß der Vordere zurückgerollt ist, sehe ich das auch so. Wobei der Hintere auch etwas hätte zurückrollen können (wenn hinten frei ist natürlich) um den Zusammenstoß zu verhindern.
Aber wer sagt denn, daß der Hintere nicht auf das stehende Fahrzeug aufgefahren ist? Beide Fälle dürften anhand der Spuren nur schwer zu unterscheiden sein. Dann steht Aussage gegen Aussage.

Cu Rene

Du wirfst aber nun rein prozessuale Fragen auf.

Levay

Nochmals Hallo!

Hieß es früher so? Ich habe schon Schwierigkeiten, an 50:50 zu
glauben. Der Abstand müßte dafür schon ganz schön niedrig
sein. „Halber Tacho“ bei 0 km/h ist nunmal 0 Meter…

Was ich glaube ist die eine Sache, aber wie ist die Rechtsprechung? :wink:

Bei einem „normalen“ Auffahrunfall ist es doch so, dass der Hintermann meist die Schuld bekommt, weil er zu wenig Abstand hatte.
An einer Rampe, wo der Eine fast dem Anderen die hintere Stoßstange küsst, sollte der Hintermann doch in Erwägung ziehen, dass der Vordermann zurückrollt/rollen könnte.

Bin gespannt auf weitere Sichtweisen,

Angelika

Hallo Angelika,

Bei einem „normalen“ Auffahrunfall ist es doch so, dass der
Hintermann, der auffährt , meist die Schuld bekommt, weil er zu wenig Abstand
hatte.

Grüße
Ulf

Aber wer sagt denn, daß der Hintere nicht auf das stehende
Fahrzeug aufgefahren ist? Beide Fälle dürften anhand der

Die Fallbeschreibung von Angelika sagte eindeutig, der Vordermann wäre zurückgerollt. Nur darauf bezog sich meine Äußerung.

Bei einem „normalen“ Auffahrunfall ist es doch so, dass der
Hintermann meist die Schuld bekommt, weil er zu wenig Abstand
hatte.

Nachdem die Verkehrsrichtung hier umgekehrt ist und der Zurückrollende, führe er vorwärts, keinerlei Einfluss auf den Abstand zwischen seinem PKW und dem nachfolgenden nehmen kann, denke ich, dass die Abstandsregelung hier nicht greift.

Bzw. doch: Der Mindestabstand zw. zurückrollendem und hintanstehendem PKW wurde deutlich unterschritten, die besondere Schwere der Schuld läge also beim vorderen Fahrzeugführer.

SCNR
Schorsch

Hi

An einer Rampe, wo der Eine fast dem Anderen die hintere
Stoßstange küsst,

Ist das nicht übertrieben? Da täte nichtmal nen Schaden entstehen wenn eine Stoßstange die andere berührt und das vordere Auto den Milimeter zurückrollt :wink:

Bei einem „normalen“ Auffahrunfall ist es doch so, dass der
Hintermann meist die Schuld bekommt, weil er zu wenig Abstand
hatte.

Der, der auffährt - ja. Wenn der Vordermann rückwärts rollend auffährt…

Tipp aus der Fahrschule:
Mit Handbremse arbeiten.
Da rollt man auch nicht rückwärts.

MfG
Lilly

Danke
Hallo Lilly!

Tipp aus der Fahrschule:
Mit Handbremse arbeiten.
Da rollt man auch nicht rückwärts.

Genau da liegt wohl der Hase im Pfeffer.
Kann man das wirklich unter solchen Extrembedingungen lernen?

Hier auf dem platten Lande ist die Tiefgaragenausfahrt das Steilste, was wir zu bieten haben.

Die Rampe hat eine solche Steigung, dass schon ein geübter Autofahrer ins Schwitzen kommt.
Und sie ist ziemlich lang, was zur Folge hat, dass die Autos mit wenig Abstand hintereinander stehen.
Und da habe ich kürzlich genau das gesehen, was ich oben geschildert habe.

Fahranfänger stand am Hang, Hintermann fast Stoßstange an Stoßstange dahinter, Fahranfänger würgte ab und hatte sehr große Mühe, den Hintermann nicht zu berühren.

Vielen Dank an Euch alle für Eure Ansichten,
Angelika

Wir reden hier von der Rampe der Tiefgarage wenn ichs richtig verstehe, so dass dicht dahinter normal ist (und wohl niedrige schrittgeschwindigkeit herrscht).

Wie ist das doch gleich mit dem Rückwärtsfahren und den Pflichten des Rückwärtsfahrenden?

Gruss Ivo

Hi!

Zu doof zum Fahren und dann noch andere dafür verantwortlich machen wollen…

Hallo Forum!

Mal angenommen, man führe aus einer Tiefgarage heraus und
würge seinen Wagen auf der steil ansteigenden Rampe ab.

Nun versuche man, das Fahrzeug wieder in Gang zu bringen und
rolle dabei versehentlich ein kleines Stück zurück.

Warum?

Wenn der Hintermann nun schon ziemlich dicht dahinterstünde,
und der Abwürger ihm draufrollen würde, wie verhielte es sich
dann mit der Schuldzuweisung?

50:50?
Oder wie es früher hieß „wer zu wenig Abstand hat, hat
Schuld“?

Hieß das so? Habe ich noch nie gehört.
Der vordere Wagen bewegt sich, der hintere nicht. Somit kann doch der hintere Fahrer nichts dafür, wenn der vordere gegen sein Auto fährt. Egal aus welcher Richtung.

So würde ich das als Laie interpretieren.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Tipp aus der Fahrschule:
Mit Handbremse arbeiten.
Da rollt man auch nicht rückwärts.

Genau da liegt wohl der Hase im Pfeffer.
Kann man das wirklich unter solchen Extrembedingungen lernen?
Hier auf dem platten Lande ist die Tiefgaragenausfahrt das
Steilste, was wir zu bieten haben.

Dann empfehle ich einen Verkehrsübungsplatz, da gibt es auch kleine „Idiotenhügel“ zum Üben.

Die Rampe hat eine solche Steigung, dass schon ein geübter
Autofahrer ins Schwitzen kommt.

Na, das glaube ich weniger.
Ist ganz einfach: Handbremse fest anziehen, Kupplung treten, ersten Gang einlegen, Anfahrdrehzahl etwas höher als normal, Kupplung auf Schleifpunkt kommen lassen (das spürt man im Fuß und im „Popometer“), Handbremse fest packen und beim Anfahren lösen. Feddich is´.
Wenn man das 10mal vorwärts und rückwärts geübt hat, dann sitzt es.
BITTE: Nicht eine halbe Ewigkeit mit der Kupplung am Schleifpunkt rumhampeln, das stinkt und kostet…

Gruß
BeLa

Hallo,
ich glaube mich an eine Jahre zurückliegende Leserbrieffrage/antwort aus der ADAC-Zeitung erinnern zu können. Vielleicht war es auch auf der Seite, auf der über Gerichtsurteile berichtet wird.
Jedenfalls hat im von Dir beschriebenen Fall der hinten stehende dann eine Mitschuld, wenn er gar zu dicht hinter dem Vordermann steht, weil er damit rechnen muß, dass dieser beim Anfahren ein wenig zurückrollt. Ich weiß aber weder, was das für ein Gericht war noch wie groß der damals genannte Mindestabstand war. Ist halt schon zu lange her.
Ich meine aber auch, dass der von Dir beschriebene Fall nicht ganz mit dem von damals übereinstimmt - dort ging es ums Anhalten an einer Ampel.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo.

Mal angenommen, man führe aus einer Tiefgarage heraus und
würge seinen Wagen auf der steil ansteigenden Rampe ab.
Nun versuche man, das Fahrzeug wieder in Gang zu bringen und
rolle dabei versehentlich ein kleines Stück zurück.

Klassischer (Anfänger-) Fahrfehler. Normalerweise passiert aber nix, wenn der Hintermann so nahe dahinter steht, wie Du hier schreibst. Es macht dann einfach Bubb, und der Dreck fällt von der Stoßstange.

Steht der Hintermann dagegen so weit weg, dass doch ein Schaden entsteht, ist der Fall doch klar, denn den Unfall hat der Vordermann durch seinen Fahrfehler ausgelöst.

Oder wie es früher hieß „wer zu wenig Abstand hat, hat Schuld“?

Heißt es heute immer noch, aber: was ist „wenig Abstand“ im Stand?

Böswillige Zeitgenossen könnten schon das Abwürgen als vermeidbare Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auslegen. Rollt man zurück, ist das auch noch eine Gefährdung. Vermeidbar deswegen, weil beides nicht passiert, wenn man sein Fahrzeug entsprechend unter Kontrolle hat. Aber wie gesagt, das ist schon reichlich Amtsbrille.

Jetzt zum Thema „Üben“: Eine Fahrschule, die das Anfahren am Berg nicht übt, versäumt einen erheblichen Teil ihrer Ausbildungspflicht. Selbst in Ostfriesland, wo ein Schlenker von über 2° mit dem Schild „gefährliche Kurve“ und mindestens drei Totenköpfen gekennzeichnet wird und wo man Donnerstag schon sieht, wer Sonntags zu Besuch kommt, gibt es Verkehrsübungsplätze. Und auf jedem solchen ist auch ein Hügel aufgeschüttet, an dem man das Anfahren üben kann, bis die Kupplung Rauchsignale gibt. Wenn die Fahrschule derlei nicht für nötig hielt, ist das eine Sache; als Anfänger sollte man aber unbedingt diese Übung machen, zur Not eben auf eigene Kosten (eine Fahrstunde ist deutlich teurer, und anderer Leute Autos erst recht).

Übrigens mache ich es, wenn ich merke, dass mein Vordermann im Parkhaus oder Gottweißwo einen unsicheren Eindruck macht, ganz genau so wie der Autofahrer in Deiner Frage: ich fahre unmittelbar dahinter, damit der Schaden entweder nix oder bagatellös ist im Falle des Falles. Bei einem Achttonner überlege ich mir das natürlich zweimal :wink:

Gruß Eillicht zu Vensre

Juhu!

Was ich glaube ist die eine Sache, aber wie ist die
Rechtsprechung? :wink:

Die Rechtsprechung behandelt Einzelfälle.

Bei einem „normalen“ Auffahrunfall ist es doch so, dass der
Hintermann meist die Schuld bekommt, weil er zu wenig Abstand
hatte.

Das ist Grund 2.Grund 1 ist, dass er überhaupt in Bewegung war!

An einer Rampe, wo der Eine fast dem Anderen die hintere
Stoßstange küsst, sollte der Hintermann doch in Erwägung
ziehen, dass der Vordermann zurückrollt/rollen könnte.

Genau, und wer sich ein wenig mit Physik auskennt, weiß, dass mit jedem Meter mehr Abstand auch die mögliche Schadenssumme steigt. Bis zu einem gewissen Grad kann ich als Hintermann davon ausgehen, dass im Fall des Falles die Stoßfänger der beiden Autos ihre Arbeit machen werden. Die Dinger heißen ja nicht umsonst so.

Anmerkung
Hallo,

Es macht dann einfach Bubb, und der Dreck
fällt von der Stoßstange.

Bei einem modernen, modischen, in der Fahrzeugfarbe lackierten Stoßfänger hat man auch Kratzer dran und darf beim Lackierer vorsprechen. Mit 200€ aufwärts ist man dabei.
Gruß
loderunner

Bei einem modernen, modischen, in der Fahrzeugfarbe lackierten
Stoßfänger

Auch son Widerspruch in sich… Son Mist kocht doch erst hoch, seit es son Schnickschnack gibt. Ich persönlich werd den Teufel tun und Kratzer im Stoßfänger neu lackieren lassen… Aber jedem Tierchen…

Hallo,
selbstgemachte Kratzer lasse ich auch nicht beseitigen. Nichtmal eine Delle. Aber wenn man ein neues Auto hat und jemand anders hat den Schaden verursacht? Da wäre ich nicht pingelig, aber wenn es ein größerer Kratzer ist…
Gruß
loderunner (der eh’ kein neues Auto hat)