Hi,
mich würde die derzeitige Bußgeldsituation zwischen Italien und Deutschland bzw. Italien Schweiz interessieren.
Das zurücksetzten innerhalb der Mautstelle ist ja „verboten“.
Wird das jedesmal geahndet anhand der Video-Aufnahmen?Oder wird dies eigtl von den Beamten registriert, falls anwesend.
Welche Spannweite kann die Buße haben und in wieweit ist man verpflichtet diese zu zahlen. Es ist doch in Italien noch so dass man Bußgelder nicht zahlen musste, sie aber dann beim nächsten Besuch zuschlagen. (zumindest war es das Ende 2011)
Wenn der Betreffende das erste mal in Italien unterwegs war, kein Geld mehr zur verfügung hatte, die EC-Karte nicht akzeptiert wurde und es ihm nicht bewusst wurde, dass die Maut auch nachbezahlt werden kann, dies auf dem Video ersichtlich ist, kann eine Minderung absehbar sein falls es zu einer Verfolgung kommt?
Ebenso würde es mich interessieren: wenn der Beschuldigte wohnhaft in der Schweiz ist, das Auto jedoch noch nicht auf die Schweiz umgemeldet, sondern noch ein Deutsches Schild hat. Die Schweiz ist ja kein EU-Land und somit eigentlich befreit von der Fahndung.
Wie sähe dann die Situation aus.
Ich entschuldige mich für die für Fachmänner warhscheinlich falsch gewählten Worte
Besten Dank