Zurückstellung vom Zivi

Hallo Leute,

ich brauche mal bitte Hilfe! Ich habe schon verschiedene Gerichtsurteile durchsucht, bisher war aber nichts brauchbares dabei.
Welche Argumentation hätte wohl Erfolg im nachfolgenden fiktiven Fall?

Folgender fiktiver Fall:
Max Mustermann hat eine Lehre zum Landwirt absolviert. Nach seiner Lehre muss er natürlich den Zivildienst ableisten. Allerdings hat Max aufgrund seiner guten Ergebnisse in den Prüfungen eine Stelle als Stallleiter in einem großen landwirtschaftlichen Betrieb (=ehemaliger Ausbildungsbetrieb) bekommen. Zudem hat er acht jüngere Geschwister und muss seine Familie daher finanziell unterstützen. Nun hat er einen Antrag auf Zurückstellung vom Zivildienst gestellt. Danach wurde ihm eröffnet, dass ein solcher Antrag nur in dem Fall Aussicht auf Erfolg hätte, wenn die Einberufung für ihn eine besondere Härte darstellen würde. Nun muss Max dies entsprechend belegen.

Da gibt es nichts zu argumentieren, sondern nur die besondere Härte nachzuweisen.
Es stellt sich die Frage inwieweit der junge Mann während seiner Ausbildung seine Familie unterstützt hat, der er ja mutmaßlich auch gleichzeitig Kosten verursacht hat. Wenn diese Unterstützung und die mit ihm verbundenen Kosten jetzt wegfallen ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, dass sie sich gegenseitig nivellieren und keine besondere Härte vorliegt.
Gab es nach dieser Rechnung während der Ausbildung keine Unterstützung für die Familie sehe ich schwarz für den Nachweis einer besonderen Härte.

Fakt ist: während des Zivildienstes haben die Familie und der Wehrpflichtige an sich keine Kosten für den Wehrpflichtigen zu tragen, da diese durch Sold und Unterhaltssicherung abgedeckt werden.

Gruß Andreas

Lesestoff zum Thema „Zurückstellung“: http://www.klicktipps.de/zivildienst.php#zurueckstel…

Gruß JK