Hallo liebe Forennutzer,
ich habe mal eine Frage zur Rechtlage an einem rein fiktiven Beispielfall.
Es kann etwas kompliziert sein, ich versuche aber alles so verständlich wie möglich zu formulieren.
Also:
-Es gibt eine männliche Person A.
-Im herbst 2006 wurd A tauglich gemustert.
-bis juni 2007 war keine einverufung möglich weil A da noch zur schule ging.
-im oktober 2007 begann A sein studium. einige wochen nach studienbeging bekam A seine einberufung.
-A legt widerspruch gegen die einberufung ein und stellt einen Antrag auf zurückstellung vom Wehrdienst, ruft auch beim zuständigen KWEA an und schildert seinen fall.
-kurze zeit darauf bekommt A einen brief vom KWEA in dem etwa folgendes steht:
"Sehr geehrter A,
ihrem Widerspruch vom xx.xx.xx helfe ich ab und hebe den Bescheid vom xx.xx.xx auf.
mit schreiben vom xx.xx.xx beantragen sie zurückstellung vom wehrdienst wegen ihres studiums.
nach dem geltenden gestzlichen bestimmungen können sie für ihr studium erst dann förmlich zurückgestellt werden, wenn zum vorgesehenen dienstantritt das dritte semester bereits erreicht ist. (das wusste A schon).
diese vorraussetzung werden sie erst ab dem xx.xx.08 erfüllen.
gleichwohl erhalten sie im rahmen des einberufungsermessens die zusage, bis zum eintritt der gesetzlichen vorraussetzungen nicht zum grundwehrdienst herangezogen zu werden.
meinen einberufungsbescheid vom xx.xx.xx widerrufe ich hiermit und bitte sie die gesamten einberufungsunterlagen an das KWEA zurückzusenden.
beim abbruch des studiums haben sie das KWEA unversüglich davon in Kenntnis zu setzen. bitte legen sie zu beginn jedes semesters eine aktuelle studienbescheinigung vor.
[… noch etwas bürokratisches gerede]"
A hat immer wie gefordert die studienbescheinigungen ans KWEA geschickt, mit kurzem anschreiben
„sehr geehrter… hiermit sende ich ihnen eine aktuelle Studienbescheinigung wie in ihrem schreiben vom xx.xx.xx (datum bezieht sich auf das schreiben oben) gefordert.“
das lief auch immer gut.
die frage ist jetzt: wurde der antrag auf zurückstellung vom wehrdienst, der zu studienbeginn wegen der einberufung gestellt wurde abgelehnt oder hat dieser nur „geruht“ (wenn es sowas überhaupt gibt).
Denn vor einem monat wurde A 23 jahre alt und wäre somit, sofern er nicht wegen studium etc. vom wehrdienst zurückgestellt wurde raus aus der ganzen wehrdienstsache.
da wäre aber dann auch noch zu erwähnen, dass zu beginn des letzten semesters (april 2009) auf das schreiben mit der studienbescheinigung ans kwea plötzlich die antwort kam
„ihrem antrag auf zurückstellung mit dem schreiben vom xx april 09 wird stattgegeben.“
ein solcher antrag wurde im april 09 aber garnicht gestellt (es könnte sich nur auf den früher gestellten antrag von 2007 handeln).
A denkt nun, das kwea hat seinen fehler (wenn es denn einen gab) bemerkt und versucht(e) A vor seinem 23. geburtstag noch zurückzustellen um ihn bis zum 25. lebensjahr einberufen zu können. das wäre zumindest nach §5 des Wehrpflichtgesetzes so wenn man a) liest, b) bis d) sind für A uninteressant, aber was e) bedeutet versteht A nicht so ganz (und ob es DAS ist was auf ihn zutrifft…)
("§ 5 Grundwehrdienst
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
[…]
e) wegen Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides oder der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten;")
Kann dazu irgendjemand etwas sagen? müsste A damit rechnen noch bis zum 25. lebensjahr einberufen zu werden?
Mit freundlichem Gruß
hanshans