Zurücktreten von Vertrag mit Makler

Schönen guten Abend allerseits,

angenommen jemand hat ein Haus zu verkaufen, dies schon seit längerem und würde diesen Auftrag nun doch - wegen mangelndem Erfolg - an einen Makler abgeben. Angenommen der Vertrag wurde geschlossen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Über Nacht (jaja, die berühmte Nacht drüber schlafen) merkt die Person „oh je, was hab ich da nur gemacht“ und will vom Vertrag zurücktreten?

Wäre dies unter Einhaltung einer bestimmten Frist möglich? Gutgläubigkeit,nicht drüber nachdenken, sich belabern lassen sind wohl keine Argumente, aber gibt es Möglichkeiten?

Achso… angenommen das Haus wäre Eigentum von Mutter und drei Kindern (Erbschaftsgeschichte), die Mutter hätte den Vertrag jedoch allein abgeschlossen, ohne das Wissen der Kinder - wäre das auch eine Möglichkeit davon zurück zu treten?

Danke im Voraus
Anke

Hallo anke,
zuerst sollte die Person den Maklervertrag genau lesen und was dort bezüglich der Vertragskündigung und evtl. Erstattung von Auslagen/Kosten vereinbart wurde.
florestino

Hi,

nehmen wir mal an, die Person hätte nicht mal nen Durchschlag bekommen…(!)

Gruß
Anke

Wäre dies unter Einhaltung einer bestimmten Frist möglich?
Gutgläubigkeit,nicht drüber nachdenken, sich belabern lassen
sind wohl keine Argumente, aber gibt es Möglichkeiten?

abgesehen von einer vertraglichen vereinbarung und angenommen, der maklervertrag weist dienstvertragliche elemente auf, dann kommt nur noch die fristlose kündigung in betracht, §§ 626f. bgb.