Zurückweisung eines Einspruches Art. 77 IV GG

Art. 77 IV S. 2 GG:
Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

Fall:
Der Bundesrat legt mit einer Zweidrittelmehrheit Einspruch gegen ein Gesetz ein.
Der Bundestag weißt ihn mit 380 von 612 abgegebenen Stimmen zurück.


Ich werden aus dem GG Artikel nicht so richtig schlau. Ist der Einspruch ordnungsgemäß zurück gewiesen worden?

Also die 380 Stimmen die ihn zurück weisen wollen sind mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages. Aber die 380 sind doch nicht zwei Drittel von den 612 abgegebenen Stimmen. Also wars nicht ordnungsgemäß oder habe ich das nicht richtig verstanden?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Schon mal Danke im Voraus!

Ist der
Einspruch ordnungsgemäß zurück gewiesen worden?

Nein, es liegt ja keine 2/3-Mehrheit vor. Du hast das ganz richtig verstanden.