Hallo,
wie verhält es sich wenn:
man hätte am 28.11.12 ein Erbe angetreten, wodurch
man natürlich aus dem Hartz IV Bezug fiel.
Nun will das Amt den kompletten November 12 zurück gezahlt haben. Wieso??
Man war schließlich bis zum 28.11.12 hilfebedüftig, somit hätten das Amt wohl nur Anspruch vom 28.11.-31.11.12 oder nicht??
Durch mehrfaches stöbern im Internet, kam öfter vor, das das Amt immer versucht an Geld zu kommen, aber im Grunde müsste man nur etwas zurückzahlen, wenn man zu Unrecht Leistungen erhalten habe.
Wie geht man am besten vor, doch einen Anwalt hinzuziehen?? Wie sieht die Rechtslage aus, bzw. in welcher Situation müsste man zurückzahlen?
Danke im vorraus!
Hallo,
wie verhält es sich wenn:
man hätte am 28.11.12 ein Erbe angetreten, wodurch man natürlich aus dem Hartz IV Bezug fiel.
Naja, so natürlich ist das nicht. Es muss schon hoch genug sein.
Nun will das Amt den kompletten November 12 zurück gezahlt haben. Wieso??
Zuflussprinzip, wobei immer auf den ganzen Monat abgestellt wird. Führt auch an anderen Stellen zu gefühlten oder auch tatsächlichen Ungerechtigkeiten. Ist erstmal so. (§ 11 Abs. 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html)
Man war schließlich bis zum 28.11.12 hilfebedüftig, somit hätten das Amt wohl nur Anspruch vom 28.11.-31.11.12 oder nicht??
Könnte man denken, ist aber nicht so, siehe oben.
Durch mehrfaches stöbern im Internet, kam öfter vor, das das Amt immer versucht an Geld zu kommen, aber im Grunde müsste man nur etwas zurückzahlen, wenn man zu Unrecht Leistungen erhalten habe.
Wenn man im November aufgrund der Erbschaft nicht mehr bedürftig war, dann hat man es nunmal zu Unrecht erhalten. Unrecht meint hier nicht nur Betrug seitens des Hartz-IV-Beziehers.
Wie geht man am besten vor, doch einen Anwalt hinzuziehen??
Es gibt Ausnahmefälle, wo ein Erbe als Vermögen gelten kann. Müsste man also prüfen, ob es einer sein könnte.
Wie sieht die Rechtslage aus, bzw. in welcher Situation müsste man zurückzahlen?
Wenn man in einem Monat nicht bedürftig war, in dem man Leistungen bezogen hat.
Grüße
Hallo
ALG2 wird im Voraus für den folgenden Bedarfsmonat ausgezahlt (d.h. Ende Oktober wurde vom Jobcenter die Hilfeleistung für den Bedarf November ausgezahlt.) Fließt innerhalb des Monats November Einkommen zu , das bei der Bedarfberechnung für November noch nicht berücksichtigt wurde, ist die unnötig / „zuviel“ geleistete Hilfe für Nov. entsprechend rückzuerstatten. Wenn das Erbe am 28.11. zur Verfügung stand, fand der Zufluss noch innerhalb des Monats November statt.
man hätte am 28.11.12 ein Erbe angetreten, wodurch man natürlich aus dem Hartz IV Bezug fiel
Käme auf die Höhe des Betrages an. (-> § 11 Abs. 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html )
Wie geht man am besten vor, doch einen Anwalt hinzuziehen?
Eine Erbschaft ist nur dann als (einmaliges) Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Erbfall ( = der Tod des Erblassers) während der ALG2-Bedarfszeit des Erben eintritt. Falls der Erbfall vor dem ALG2-Bezug des Erben lag, handelt es sich bei dem Erbe nicht um Einkommen , sondern um Vermögen. (-> Randziffer 11.80 http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA… )
In dem Fall könnte man gegen die Anrechnung als Einkommen in Widerspruch gehen.
LG
Das Erbe wurde als einmaliges Einkommen gewertet, nicht als Vermögen,
aber hoch genug, das man nicht mehr bedürftig ist.
Klar, zu Unrecht erhaltenes Geld ist zurückzuzahlen.
Nur, selbst bei dem Zuflußprinzip ist doch dann nur das
zurückzuerstatten, was zuviel war!? Demnach vom 28.11.-31.11,
denn das war dann zu Unrecht (bzw. zuviel), bis dato hatte man
das Geld schließlich nicht zur Verfügung.
Daher kann man meiner Meinung nach nicht aus einer Zeit Geld zurückverlangen, wo man noch bedürftig war und keinerlei Vermögen
zur Verfügung stand. Zudem wußte man vorher nicht, das das noch im November mit dem Erbe zustande kam.
Im Netz hat man vieles gefunden, was besagt, das erst ab dem Tag, wo das Geld zufließt, zurückerstattet werden muss. Hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/wenn-hartz4-beziehe…
Und solche Beiträge findet man sehr oft, alle mit dem Fazit: Man muß nur zu Unrecht erhaltene Gelder zurückzahlen, und es darf erst ab dem Tag des Zuflusses angerechnet werden!
Zudem muss man sagen, es muss nicht alles stimmen, was im Netz zu finden ist, aber wenn soviele dasselbe sagen muss doch was dran sein!
Trotzdem vielen Dank für die schnellen Antworten!!
Grüße