Zurückziehen von überwiesenem Geld nach x Wochen?

Hallo, diese Frage dürfte für Euch Fachmänner ein Klacks sein, für mich ist sie aber sehr wichtig.

Habe gehört, dass Überweisungen selbst nach 6 Wochen noch zurückgezogen werden können. Habe die Frist auch schon mit 4 Wochen, 2 Wochen und 2 Tagen gehört. Stimmt das, welche Frist, gilt das auch oder gerade auch für andere Zahlungsweisen (verschickte Schecks, Einzugsermächtigungen, …) ?

Wichtig wäre mir auch, zu wissen, „wo das steht“, Gesetz oder so.

Vielen Dank schonmal, bisher konnte ich mich immer super auf Euch verlassen.

Tschau, Easy

Blätter mal runter - oder schau in die FAQ!
Hi,

wurde weiter unten schon mal behandelt:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Beachte auch den Nachtrag in dem Thread oder schau gleich in die FAQ!!

Gruß
Jens

Rückruf von Zahlungen
Hi,

zum Thema Überweisung sei auf die bereits erwähnte FAQ:504 hingewiesen.

gilt das auch oder gerade auch für andere Zahlungsweisen
(verschickte Schecks, Einzugsermächtigungen, …) ?

Bei Lastschriften auf der Basis von Einzugsermächtigungen ist theoretisch nach einem Urteil des BGH von Ende 2001 (?) unbegrenzt eine Rückgabe möglich. Die Banken haben aber schnell reagiert und so gelten bei praktisch allen privaten Banken seit 1.6.2002 neue AGB, die eine Rückbuchung nur innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Kontoabschlußes ermöglichen.

Schecks kannst Du bis zur Vorlage bei Deiner Bank gegen Gebühr sperren lassen. Liegt der Scheck bei Deiner Bank erst einmal vor, kann die Bank ihn noch bis zum nächsten Mittag zurückgeben. Dies passiert aber eigentlich nur dann, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Auf Kundenwunsch haben wir das m.W. noch nicht gemacht. Warum auch? Wenn der Kunde die Einlösung nicht wünscht, soll er ihn halt sperren.

Alle Fragen beantwortet?

Gruß
Christian

Hallo,

ich hab jetzt mehrfach die Fehlermeldung bekommen, daß meine (ausführliche) Antwort auf Deine email nicht abgesetzt werden kann (da scheint wohl die Weiterleitung von gmx an web.de nicht zu klappen oder andersrum), daß ich das mal hierher schreibe, in der Hoffnung, daß Du dies liest.

Wenn Du an meiner Antwort interessiert sein solltest, kannst Du Dich ja mal melden.

Gruß
Christian

Überweisungen können nur solange zurückgerufen werden, bis der Betrag beim Empfänger gutgeschrieben wurde.
Die 6-Wochen-Frist bezog sich auf Lastschriften. Ist aber auch inzwischen veraltet.

Gruß Tanja

Korrektur

Überweisungen können nur solange zurückgerufen werden, bis der
Betrag beim Empfänger gutgeschrieben wurde.

Das stimmt auch nicht mehr. Überweisungen können nur noch zurückgerufen werden, solange sie die Empfängerbank nicht erreicht haben (formal: in der Verfügungsgewalt der Empfängerbank sind).

Die 6-Wochen-Frist bezog sich auf Lastschriften. Ist aber auch
inzwischen veraltet.

Ist nicht wirklich veraltet. Mit Wirkung zum 1.6.2002 haben die privaten Banken und Sparkassen (bei den Genossenschaftsbanken weiß ich es nicht) einen Passus in die AGB aufgenommen, nach dem die Rückgabe von Lastschriften nur bis 6 Wochen nach Zugang des entsprechenden Rechnungsabschlusses möglich ist.

Gruß
Christian