Zusätzl. Miteigentümer einer Wohnung ins Grundbuch

Hallo mitnander,
meine Mutter hat eine Wohnung für 280.000 Euronen gekauft und hat jetzt noch rund 30.000 Schulden zu bezahlen. Jetzt möchte sie mich ins Grundbuch mit eintragen lassen. Wie macht das den meisten Sinn? Schenkung (mit oder ohne GB-Eintrag)? Oder einfach Miteigentümer werden? Wie wirkt sich das auf die Kosten für den Eintrag und für den Notar aus? Und dann sind da noch 3 Geschwister, was wirkt sich wie im Erbfall aus?
Wäre schön, wenn sich hier ein Experte finden würde, der uns zumindest in die richtige Richtung weisen könnte.
Danke schon mal!

Vermögensberatung per Internet dürfte wenig sinnvoll sein. Wenn es stimmig für alle werden soll, dann ist die Kenntnis über alle Fakten, Wünsche, Vorstellungen usw. usw. das Mindeste! Aber dennoch folgendes:
Die Problemlösung sollte man nicht von den Kosten des Notars o.ä. abhängig machen, da Ihr Vorhaben schwergewichtiger ist, als z.B. nur eine Auto-Schenkung! Schenkung und Miteintragung in das Grundbuch sind vom Ergebnis das Gleiche. Die Geschwister brauchen übrigens nicht befragt zu werden.
Bitte geben Sie weitere Info. Ich helfe, wenn ich kann.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann

Hallo Herr Gintemann,
vielen Dank für die schnelle Antwort und das weitere Hilfsangebot! Es geht hier nicht um Vermögensberatung und auch nicht darum, meine Geschwister übers Ohr zu hauen, ganz und gar nicht! Meine Mutter möchte, da ich auch einen fünfstelligen Betrag zum Kaufpreis beigesteuert habe, dass ich im Grundbuch stehe ohne allerdings für die restlichen Schulden mit haften zu müssen. Die Frage ist nun einfach, wie man das im Hinblick auf Notarkosten, Grundbucheintragungskosten, Steuern usw. am schlauesten macht. Wir haben schon einen Notar befragt der meinte, es würde alles insgesamt rund 3000 Euronen kosten. Na, und da haben wir dann schon geschluckt. Haben Sie eine Idee?
Schöne Grüße aus dem nördlichen Süden (Franken)!

Hallo Donna!
Ohne Grundbucheintrag ist ein von Deiner Mutter geschenktes Eigentum nicht gültig.
Damit Du Miteigentümer wirst, muss es ebenso einen Übergabs- Schenkungs- oder Kaufvertrag geben.
Als Österreicher bin ich über die deutschen Finanzgesetze nicht völlig informiert. Bei uns sind Schenkungen Mutter zu Tochter gebührenfrei, Erbschaftssteuer fällt auch keine an, daher erkundige Dich bitte in Deutschland nach der exakten gesetzlichen Lage bei einem Notar, bitte!
Die Geschwister sind natürlich bezüglich Erbanteilen einzuplanen. Sei aber vorsichtig, damit das Haus nicht verkauft werden muss, damit die Geschwister ausgezahlt werden können!
Ich Du hast einen kleinen Einblick in die jruistische Umgebung erhalten, aber es ist sehr wichtig sich mit einem Notar zu beraten.
Alles Gute,

Klaus

Wenn Ihre Investition (Beitrag zum ERwerbspreis) durch die Einräumung eines Miteigentumsanteils (MEA) abgesichert werden soll, dann dürfte folgender Weg sachgerecht sein: Der beigesteuerte Betrag wird in einen MEA umgerechnet, wobei 280 Tausend gleich 1/1 und 70 Tausend gleich ein Viertel MEA ist. Über diesen Anteil schließen Sie Beide einen Kaufvertrag, wobei deklariert wird, dass Ihre Zahlung dem Kaufpreis entspricht. Der Vertrag mit Auflassung kostet beim Notar netto rund 330 Euro, das Grundbuchamt nimmt 80 Euro; hinzu kommen div. Schreibgebühren, MWst und evtl. Verwaltungskosten. Zusätzliche Vereinbarungen und GB-Eintragungen kosten evtl. extra. Die GrE-Steuer dürfte auch in Franken für Sie nicht anfallen (Steuern sind nicht meine Stärke). Die veranschlagten Dreitausend sind mir ein Rätsel und bedürfen einer Spezifikation.
Die testamentarische oder erbvertragliche Regelung wäre etwas kostengünstiger und im Ganzen vereinfachend.

Die Mutter kann die Wohnung ganz auf Sie in notarieller form übertrtagen und sich selber eine lebenslanges Wohnrecht (Sie nutzt die Wohnung selber) oder den Nießbrauch (Sie zieht die Erträge/Miete aus der Wohnung), löschbar mit Todesnachweis, eintragen lassen. Überlebt sie diesen Vorgang 10 Jahre, dann haben die anderen Geschwister keinen Erbergänzungsanspruch hinsichtlich der erfolgten Schenkung. Der Vorgang ist Grunderwerbsteuerfrei.

Hallo,
die Fragestellung ist komplex.
Wie man sich ohne GB-Eintrag (siehe bei „Schenkung“) ins Grundbuch eintragen lassen kann (Vorgabe oben) weiß ich nicht.
Spaß beiseite:
Die erkennbaren Möglichkeiten sind
a) Verkauf des Anteils an der Wohnung durch die Mutter
b) Schenkung

Fall a)
Kaufvertrag beim Notar, Mutter erhält Kaufpreis und Tochter wird Miteigentümerin. Somit - bei Kaufpreis = Wert des Anteils an der Wohnung - keine rechnerische Benachteiligung der Geschwister, da das Erbe betraglich nicht geschmälert wird. Ich bleibe bewußt auf der finanziellen Ebene, wie es sich mit erwarteten Wertsteigerungen der Immobilie oder sonstigen persönlichen Befindlichkeiten verhält, kann von mir nicht beurteilt werden.

Fall b)
Schenkungsvertrag beim Notar, es fließt kein Geld, die Geschwister werden sich auch ohne Eintritt Erbfall übervorteilt fühlen. Kann Ärger geben.

Was mit „einfach Miteigentümer“ gemeint ist, verstehe ich nicht. Hier fehlt mir die Grundlage, wie das geschehen soll (rechtliche Grundlage).

Auf jeden Fall sollte aber rechtzeitig mit der Bank, die ja wohl noch als Grundschuldgläubigerin eingetragen ist, gesprochen werden. Die neue Miteigentümerin hat die Belastungen zu übernehmen (entsprechende Zweckerklärung unterschreiben), weshalb die Bank üblicherweise gegen eine Änderung in der Eigentümerstruktur nichts haben dürfte.

Steuerlich greift bei der Schenkung natürlich die Schenkungssteuer nach Berücksichtigung eines evtl. noch vorhandenen Freibetrages. Nähres beim Steuerberater.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße

Günter

Hallo Donna,
in Deiner Anfrage sind verschiedene Probleme aufgetaucht.Auch rechtliche.Zu den Punkten Notar, Schenkung oder Erben, wende Dich bitte an einen Notar und Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Eine Eintragung Deiner Person ins Grundbuch ist nicht so einfach. Hier müsst ihr Euch beide mit der Gläubigerbank, sprich der Bank, die die Grunschuld oder Hypothekminne hat. in Verbindung setzen. Nur mit ihrer Zustimung kann ein „Eigentümerwechsel“ stattfinden. Unter anderem kan es sein, dass auch Du als Schuldener für die reslichen 30 T€ geradestehen musst.
MfG
r.-a.

Also wenn Ihre Mutter Sie ins Grundbuch mit eintragen lassen will, dann geht das nur mit Grundbucheintrag, so dass Sie mit Ihrer Mutter im Grundbuch stehen. Die Kosten hierfür kann ich Ihnen leider nicht sagen. Im Erbfall würden Ihre Geschwister und Sie den Anteil Ihrer Mutter gemeinsam erben.