Zusätzl.Rentenbeitr. des AG bei ATZ und Pensionsk

Hallo,
wer kennt sich aus wie sich vom Arbeitnehmer monatlich beitrags- und steuermindernde gezahlte Beiträge zur Pensionskasse auf die Berechnung der vom Arbeitgeber zu zahlenden zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt?
Die Höhe der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge errechnet sich aus dem Beitrag der auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgeltes entfällt.

Entspricht das Regelarbeitsentgelt dem auf einen Monat entfallenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, dass der Arbeitnehmer erhält und
reduzieren vom Arbeitnehmer gezahlte Beiträge zur Pensionskasse dieses Regelarbeitsengelt, so dass dadurch der Arbeitgeber weniger zusätzliche Rentenbeiträge zu entrichten hat?

Vielen Dank für Eure Antwort
Ulmofu

Hallo,
der Beitrag zur Pensionskasse wirkt sich sowohl für den AN wie auch den AG beitragsmindernd aus in der Sozialversicherung. Das betrifft die Sozialabgaben aus dem ATZ-Entgelt wie auch die RV-Beiträge, die der AG alleine tragen muß.
Das Regelarbeitsentgelt entspricht nicht immer dem SV-pflichtigen Entgelt: das Regelarbeitsentgelt darf keine sogenannte Einmalbezüge (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) enthalten. Und selbstverständlich -wie schon erwähnt- mindert der Pensionskassenbeitrag auch das Regelarbeitsentgelt.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Gruß

FS