Zusätzlich geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Hallo,

wie ist die Sachlage, wenn man neben der nicht selbständiger Arbeit (Angestellter) zusätzlich Einkünfte aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erzielen will.

Muss in einem solchen Fall eine zweite Lohnsteuerkarte beantragt werden oder wie ist mit solchen Zweiteinkünften steuerlich zu verfahren?

Freue mich auf Antworten…

Servus,

wenn es sich um einen „Minijob“ handelt, der durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird, braucht man keine Lohnsteuerkarte. Andernfalls die „böse Sechs“, die sich dann bei der Veranlagung als gar nicht so böse herausstellen wird.

Schöne Grüße

MM

Bin in diesem Gebiet ein absoluter Laie:

Bei einem „Minijob“ spielt es also keine Rolle, ob und wieviel man sonst noch verdient, solange die Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber vorgenommen wird?

Was ist darüber hinaus mit der Abführung von Sozialbeiträgen?

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Servus,

auch die Sozialversicherungsbeiträge werden beim „Minijob“ durch den Arbeitgeber pauschal abgeführt, ohne Einbehalt oder Abzüge. Allerdings ohne dass daraus eigene Leistungsansprüche entstehen: z.B. ALG 1 wird dann bloß aus dem Entgelt im „Hauptjob“ berechnet. Es besteht aber die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen (die einbehalten werden und nicht „on top“ kommen) das Entgelt aus dem Minijob auf das Rentenversicherungskonto anrechnen zu lassen.

Schöne Grüße

MM

Danke:smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Martin,

ich habe mir erlaubt, aus deinen Antworten ein neues FAQ zu basteln.

siehe FAQ:2706

Schöne Grüße
Cirwalda

Hallo Cirwalda,

wenn ich des gewisst hätte, hätt ich noch den Schlenker gemacht:

Wahrscheinlich vom Gesetzgeber ursprünglich nicht beabsichtigt, aber durch den Wortlaut der einschlägigen Regelungen ermöglicht ist die Überwälzung der pauschalen Lohnsteuer vom Arbeitgeber auf den „Minijobber“, dem auf diese Weise 2% LSt abgezogen (nicht: einbehalten) werden, die nicht bei der Veranlagung auf die ESt anrechenbar sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ist gleich mit aufgenommen.

Schöne Grüße
C.