Wenn Alg I nicht reicht, Wohngeldantrag stellen.
Falls Alg I und Wohngeld nicht ein Existenzminimun erreichen, wird über Alg II aufgestockt.
Wenn Alg I nicht reicht, Wohngeldantrag stellen.
Falls Alg I und Wohngeld nicht ein Existenzminimun erreichen, wird über Alg II aufgestockt.