Hallo, nehmen wir an, man ist selbst derzeit als Rechtsreferendar beschäftigt und die Frau ist Lehramtsreferendarin. Sie würde ihr letztes Gehalt im Januar 2013 bekommen, da das Ref zu diesem Zeitpunkt endet. Sie hat von ihrem Lohn keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt, sodass Sie auch nur H4 beantragen kann, oder?
Der Gatte wāre ab April fertig, bekommt im März sein letztes Gehalt. Er hat einen Anspruch auf ALG I, da er die Beiträge gezählt hat. Sie würden aus NRW kommen und hätten
die Steuerklasse IV/IV. Der Nettolohn des Gatten Beträge knapp 930,00€. Der ALG 1 Rechner sagt, dass er Anspruch auf 480,00€ ALG hätte… Das Problem ist, dass das Geld von vorn bis hinten nicht reichen wurde, nicht mal Für die Miete.
Frage; welche Zusatzleistungen kann man beantragen, was sollte man unbedingt beachten.? Wohngeld kommt leider nicht in Betracht, da die Mindesteinkommensgrenze höchstwahrscheinlich nicht erreichen wird.
Darf man auch neben dem ALG 1 arbeiten, ohne dass von der Zahlung Abzüge gemacht werden?
Wer weiß, wie sich die Jobsuche gestalten wird. Von derzeit knapp 2.100€ Netto werden nur noch weniger als 1000,00€ überbleiben;(