Hi!
Sie hat von ihrem Lohn keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt, sodass Sie auch nur H4 Alg II beantragen kann, oder?
Korrekt. (Bei Referendaren ist das so, weil die ja i. d. R. Beamte auf Probe sind.)
Welche Zusatzleistungen kann man beantragen,
- Entweder Wohngeld (Du schreibst unten was davon, dass darauf aus Gründen kein Anspruch besteht, was ich jedoch weder bestätigen noch verneinen kann. (Ist nicht mein Gebiet.) Ich würde das allerdings auf jeden Fall, zumindest von offizieller Seite (Wohnungsamt), verifizieren! * ) oder aber
- ergänzendes («aufstockendes») Alg II ; Näheres s. a. Antwort von mondstaub auf das Vor-UP: /t/zusaetzlich-zum-alg-i-wohngeld-o-ae-moeglich/7015…
Darf man auch neben dem ALG 1 arbeiten, ohne dass von der Zahlung Abzüge gemacht werden?
Ja, solange das Nebeneinkommen (NEK) 160 €/Mon. nicht übersteigt (bei **15 Wo.std.); Details siehe FAQ:2638!
LG
Jadzia
*) [MOD-Hinweis] Einzelfragen zum Thema Wohngeld gehören übrigens stattdessen ins Brett «Ämter & Behörden allgemein»!**