Arbeitslosengeld nach Referendariat

Hallo, nehmen wir an, man ist selbst derzeit als Rechtsreferendar beschäftigt und die Frau ist Lehramtsreferendarin. Sie würde ihr letztes Gehalt im Januar 2013 bekommen, da das Ref zu diesem Zeitpunkt endet. Sie hat von ihrem Lohn keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt, sodass Sie auch nur H4 beantragen kann, oder?

Der Gatte wāre ab April fertig, bekommt im März sein letztes Gehalt. Er hat einen Anspruch auf ALG I, da er die Beiträge gezählt hat. Sie würden aus NRW kommen und hätten
die Steuerklasse IV/IV. Der Nettolohn des Gatten Beträge knapp 930,00€. Der ALG 1 Rechner sagt, dass er Anspruch auf 480,00€ ALG hätte… Das Problem ist, dass das Geld von vorn bis hinten nicht reichen wurde, nicht mal Für die Miete.

Frage; welche Zusatzleistungen kann man beantragen, was sollte man unbedingt beachten.? Wohngeld kommt leider nicht in Betracht, da die Mindesteinkommensgrenze höchstwahrscheinlich nicht erreichen wird.

Darf man auch neben dem ALG 1 arbeiten, ohne dass von der Zahlung Abzüge gemacht werden?

Wer weiß, wie sich die Jobsuche gestalten wird. Von derzeit knapp 2.100€ Netto werden nur noch weniger als 1000,00€ überbleiben;(

Hi!

Sie hat von ihrem Lohn keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt, sodass Sie auch nur H4 Alg II beantragen kann, oder?

Korrekt. (Bei Referendaren ist das so, weil die ja i. d. R. Beamte auf Probe sind.)

Welche Zusatzleistungen kann man beantragen,

  1. Entweder Wohngeld (Du schreibst unten was davon, dass darauf aus Gründen kein Anspruch besteht, was ich jedoch weder bestätigen noch verneinen kann. (Ist nicht mein Gebiet.) Ich würde das allerdings auf jeden Fall, zumindest von offizieller Seite (Wohnungsamt), verifizieren! * ) oder aber
  2. ergänzendes («aufstockendes») Alg II ; Näheres s. a. Antwort von mondstaub auf das Vor-UP: /t/zusaetzlich-zum-alg-i-wohngeld-o-ae-moeglich/7015…

Darf man auch neben dem ALG 1 arbeiten, ohne dass von der Zahlung Abzüge gemacht werden?

Ja, solange das Nebeneinkommen (NEK) 160 €/Mon. nicht übersteigt (bei **15 Wo.std.); Details siehe FAQ:2638!

LG
Jadzia

*) [MOD-Hinweis] Einzelfragen zum Thema Wohngeld gehören übrigens stattdessen ins Brett «Ämter & Behörden allgemein»!**

Hallo Jadzia,

ein kleiner Fehler hat sich bei deiner Antwort eingeschlichen.
Studienreferendare sind immer Beamte auf Widerruf!

Gruß Merger

Hallo!

Das ist FALSCH! In Sachsen sind Referendare stinknormale Angestellte in einem sog. öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und zahlen ganz normale ihre SV-Beiträge. Du findest in Sachsen nicht einen Referendar im Beamteverhältnis! Deshalb bekommen die Referendare dort auch nach der Entlassung in die Arbeitslosigkeit ein „Überbrückungsgeld“ namens ALG I.

Auch in anderen Bundesländern gibt es Referendare, die als Angestellte drin sind, z.B. Nicht-EU-Ausländer (Bayern).

Grüße!

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