ich bin in einem mittelständischen Unternehmen in leitender Position eingestellt und bin verantwortlicher Werkleiter für eine unserer ausländischen Produktionswerke.
Ab kommenden Jahr soll ich nun noch die Geschäftsführung für dieses Werk übernehmen.
Wer hat Erfahrung damit? Was ist dabei zu beachten? Geschäftsführervertrag abschließen? Wie sieht es mit der Entlohnung aus? Kann ich zusätzlich für die leitende Position einen prozentualen Anteil für die GF-Tätigkeit geltend machen? Wenn ja, was ist das Maß der Dinge.
als Geschäftsführer vertrittst du die Firma nach innen und nach außen. Du musst dazu von den Gesellschaftern ernannt und per Notariatsakt ins Handelregister eingetragen werden. Du übernimmst eine größere Verantwortung und Verpflichtungen. Im Gegensatz zur GmbH haftest du uneingeschränkt. Ein Geschäftsführervertrag ist unerlässlich. Außerdem solltest Du klären, ob Du alleiniger Geschäftsführer bist oder ob es zwei oder drei gibt, die das Sagen haben. Das gehört alles vertraglich geregelt, auch Dein Gehalt, das natürlich höher sein solltest, weil Du umfassendere Aufgaben und eine größere Verantwortung hast.
Lasse Dich von Deiner Handelskammer beraten. Es gibt umfassende Literatur dazu. Siehe Amazon.